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Arbeitsrechtsschutz

Als Arbeitnehmer muss man sich nicht alles gefallen lassen  Kündigung oder Schikane im Job - Arbeitsrechtsschutz übernimmt auch Kosten für anwaltliche Beratung
 
Bei Ärger in der Firma oder Streitigkeiten mit dem Chef geben viele Arbeitnehmer schnell klein bei. Das Risiko, eine Abmahnung oder Kündigung zu riskieren, erscheint einfach zu gross. Man schreckt aus Angst vor einer Auseinandersetzung zurück und traut sich nicht, sich zur Wehr zu setzen. Weil man glaubt, nicht so schnell einen neuen Job zu finden. Weil man denkt, man sei zu alt oder zu unflexibel, um sich beruflich zu verändern. Oder weil man befürchtet, die laufenden Rechnungen nicht bezahlen zu können. Dabei muss es gar nicht immer so weit kommen, dass man eine Drohung oder Kündigung hinnimmt. Denn das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer hierzulande sehr gut – nicht nur im Falle einer Kündigung. Mit einer passenden Privatrechtsschutzversicherung kann man es sich durchaus leisten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und notfalls auch vor Gericht zu gehen.
  
Arbeitsrechtsschutz stärkt die Position des Arbeitnehmers
Im Falle einer Abmahnung, angedrohter Kündigung oder einer fristlosen Entlassung wird man vom Arbeitsrechtsschutz unterstützt. Denn es kann passieren, dass man in einen Streitfall verwickelt wird, der sich ohne juristischen Beistand nicht mehr lösen lässt. Um nicht auf hohen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren sitzen zu bleiben, lohnt sich der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung, auch Berufsrechtsschutz genannt. Sie leistet wertvolle Hilfe in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. In jedem Fall stärkt sie die Position des Arbeitnehmers, da man mit Rechtsschutz nicht allein dasteht.
Folgende Leistungen und Kosten übernimmt die Versicherung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:     
• eigene Anwaltskosten
• Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
• Kosten der Gegenseite, falls erforderlich
• Kosten für Schlichtungsverfahren                                                                                      
• Kosten für erforderliche Gutachten
• Zeugengelder
 
Insbesondere die Übernahme der Anwaltsrechnungen ist entscheidend. Nicht immer endet nämlich jede Uneinigkeit im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit vor Gericht. Oftmals möchte man sich als betroffener Arbeitnehmer einfach bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht informieren. Doch schon eine Beratung kann teuer sein.
Auch hier hilft die Privat-Rechtsschutz weiter. Je nach Tarif ist eine Anwaltsberatung eingeschlossen. Im Kern sind folgende Bereiche vom Arbeitsrechtsschutz abgedeckt:
• Kündigung
• Kündigungsschutz
• Formulierung des Arbeitszeugnisses
• Aufgaben und Grenzen der beruflichen Tätigkeit
• Änderungen im Arbeitsvertrag
• Lohn- und Gehaltsansprüche
• Probleme mit der Berufsgenossenschaft
• Urlaubsansprüche
• Mobbing und Schikane am Arbeitsplatz

Für die Arbeitsrechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von mindestens dre Monate ab Vertragsabschluss. Das bedeutet: Der Versicherungsschutz des Arbeitsrechtsschutzes beginnt erst nach dieser Zeit. Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Versicherung ihren Anfang genommen haben sind nicht versichert.
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