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Zusatzversicherung -Auslandversicherung: Im Ausland gut versichert

ausland krankenkasse

welcher Schutz besteht auf Auslands-Reisen?

Bevor man einen Auslandsaufenthalt beginnt, ist es ratsam, sich über den persönlichen Versicherungsschutz zu informieren. Ganz gleich, ob man einen Strandurlaub, eine Städtereise oder einen Abenteuerurlaub plant. Ein medizinischer Notfall kann immer und überall eintreten.

Versicherungsschutz auch im Ausland unerlässlich
Je nach Art eines Unfalls oder der jeweiligen Krankheit können im Ausland schnell hohe Summen fällig werden, die das eigene Budget übersteigen. Ein guter Versicherungsschutz ist unerlässlich.

Welche Kosten werden im Notfall im Ausland von der Grundversicherung übernommen?
Bei einem Notfall im Ausland ist die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung maximal bereit, das Zweifache der Kosten zu übernehmen, welche auch im Vergleich zu einer Behandlung im entsprechenden Schweizer Wohnkanton entstehen würden.
Wer die Europäische Krankenversicherungskarte dabei hat, kann in EU-sowie EFTA Ländern für medizinische Leistungen entschädigt werden, welche die obligatorische Grundversicherung im Fall einer Krankheit, einer Mutterschaft oder eines Unfalls erstatten würde. Dabei ist der Selbstbehalt von Land zu Land unterschiedlich. Die Abwicklung der medizinischen Aufwendungen im EU-Land erfolgt zentral in der Schweiz.
Entscheidend ist es, die europäische Versicherungskarte beim Aufenthalt in europäischen Landern immer bei sich zu haben. Erhältlich ist diese bei der Krankenkasse. Auf der Karte sind Geburtsdatum, Versichertennummer, die zuständige Krankenkasse sowie die AHV-Nummer vermerkt. Bei Verlust oder Diebstahl kann die Karte nachbestellt werden.
Im Ausland ausserhalb der EU reicht die Krankenkassen-Grundversicherung nicht aus. Gerade bei kostspieligen Behandlungen in Ländern wie Japan, Australien oder Neuseeland, der USA oder in Russland genügt der Versicherungsschutz der obligatorischen Krankenkasse der Schweiz keinesfalls.
Krankentransporte, die im Ausland stattfinden sowie Rücktransporte in die Schweiz werden nicht durch die Grundversicherung abgedeckt.

Welche Leistungen übernimmt die Zusatzversicherung bei Notfällen im Ausland?
Da die ambulanten Zusatzversicherungen der Krankenkassen in der Regel einen besseren Auslandsschutz bieten, sind diese mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Zusatzversicherung ist dann lohnenswert, wenn man in Länder ausserhalb Europas reist und kostspielige Notfälle sowie Krankentransporte bzw. Rückführungen in die Schweiz nicht aus der eigenen Tasche bezahlen möchte oder kann.
Eine unbegrenzte Deckung von Heilungskosten ist durch die Zusatzversicherung nicht gegeben. Von bestimmten Zusatzversicherungen bekommt man lediglich einen gewissen Prozentsatz von den entstandenen Arzt- sowie Spitalkosten erstattet. Manche Zusatzversicherungen haben einen Maximalbetrag, der übernommen wird. Dieser kann beispielsweise bei 6000 Franken pro Sachverhalt oder 100000 Franken jährlich liegen. Auch die Anzahl der Behandlungstage kann massgeblich sein. Sinnvoll ist eine hohe bzw. unbegrenzte Deckung.
Die Repatriierung, also die Rückführung vom Ausland in die Schweiz, wird nicht immer von den Krankenpflegezusätzen in voller Höhe übernommen. Teilweise liegt die Deckung nur zwischen mehreren Tausend bis maximal Zehntausend Franken. Erleiden Sie einen massiven Unfall, erfolgt die Rückführung möglicherweise im Helikopter oder im Ambulanzjet, was mit enormen Kosten verbunden ist. 
Weiterhin stehen Ihnen Spitalzusatzversicherungen und unabhängige Krankenkassen-Auslands- und Reiseversicherungen zur Verfügung. Auch diese stehen für den Versicherungsschutz im Ausland. Eine Mehrfachdeckung lohnt sich nicht. Man sollte eine Entscheidung für eine bestimmte Zusatzversicherung treffen.
Wichtig ist eine möglichst umgehende Verständigung der Krankenkasse, falls man einen medizinischen Notfall im Ausland erleidet, der eine Behandlung erfordert. Sonst ist es möglich, dass die Versicherung nicht bereit ist, die entstehenden Aufwendungen zu erstatten..

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