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Altersvorsorge

Was sind gemischte Lebensversicherungen?


Eine gemischte Lebensversicherung (auch klassische Sparversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung oder Lebensversicherung auf den Todes- & Erlebensfall genannt) ist eine Sparform mit Absicherung des Todesfalls- oder Invaliditätsrisikos. Konkret werden Produkte der Risikoversicherung und Sparen & Vorsorgen kombiniert
Hauptziel ist es, ein mittel- oder langfristiges Sparziel zu erreichen. Der Schwerpunkt liegt bei dieser Form auf der Sparkomponente, Risikoschutz ist nicht im Fokus. Es besteht aber Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.
Generell ist zu bemerken, dass es zahlreiche Mischformen gibt, die sich im Detail unterscheiden (z.B. reine Erlebensfallversicherung). Lassen Sie sich ausführlich beraten ob und was Sie tatsächlich benötigen!
Grundsatz: Versicherung und Sparen sollte man trennen – das ist deutlich günstiger. Steht der Spargedanke im Vordergrund, sollten Bankprodukte gewählt werden – auch diese sind oftmals in Säule 3a möglich und daher steuerbegünstigt.
 
Für Wem?
Generell raten wir von einer klassischen Sparversicherung ab, da die Kombination aus Sparen und Versicherung finanziell nicht attraktiv ist. Wir empfehlen ein finanziell attraktives Sparmodell bei Banken zu wählen und Versicherungen für relevante Risiken wie Invalidität oder Tod separat abzuschliessen.
Personen mit Bedarf an „Spardruck“:  Da Sie aus einer gemischten Lebensversicherung nicht wirklich aussteigen können, ist diese Form ideal für Personen, die diesen Druck benötigen.
 „Durchhalter“:  Erwachsene Personen, die schon heute etwa beurteilen können, dass Sie nicht aus der gemischten Versicherung austreten müssen und die Prämie Jahr für Jahr bezahlen können, sind sicher besser geeignet als andere.
Unser Vorsorge Check hilft Ihnen Risiken zu definieren und dafür die passenden Produkte zu finden. Sie können alle Bedürfnisse mit Einzelprodukte abbilden und brauchen keine gemischte Versicherung.
Lebensversicherung

BU-Versichern.com: Kostenloser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Einen guten und schnellen Überblick zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bietet der gleichnamige Ebook-Ratgeber, der kostenlos zum PDF-Download bei BU-Versichern.com zur Verfügung…

Einen guten und schnellen Überblick zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung bietet der gleichnamige Ebook-Ratgeber, der kostenlos zum PDF-Download bei BU-Versichern.com zur Verfügung steht. Hier erhalten Sie, unterteilt in übersichtliche Zwischenüberschriften, alle wichtigen Informationen zu dem speziellen Versicherungsschutz; ganz egal ob Sie auf der Suche nach einzelnen Begrifflichkeiten sind oder sich einen Gesamtüberblick zur Thematik verschaffen wollen.

Der Sinn und Zweck einer BUV

Die Berufsunfähigkeitspolice wird abgeschlossen, um den Versicherungsnehmer bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit finanziell durch Ein- oder Mehrfachzahlungen aufzufangen und so den Beibehalt eines gewissen Lebensstandards zu garantieren. Die staatliche Unterstützung durch Erwerbsminderungsrente reicht hierzu häufig nicht aus. Von einer Berufsunfähigkeit wird ausgegangen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist in ihrem Berufsfeld tätig zu sein. Grund hierfür sind zumeist unerwartete Unfälle oder Krankheiten. Die Versicherung wird nur unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt, wie beispielsweise einer bestimmten Mitgliedszeit und geleisteten monatlichen Beiträgen sowie einer ärztlichen Bescheinigung. Die Höhe der monatlichen Beitragszahlungen ist variabel. Grundsätzlich gilt: je höher die monatlichen Einzahlungen, desto höher fällt die Rente im Bedarfsfall aus. Den besten Anbieter finden Neben dem Vergleich von Beiträgen und Auszahlungen sollten auch die einzelnen Klauseln der Verträge miteinander verglichen werden. Hierin lassen sich vor allem Regelungen zu den unterschiedlichen Berufsgruppen finden. Zudem müssen Fragen zum eigenen Gesundheitszustand beantwortet werden, die die Beiträge schnell erhöhen können. Wenn Sie sich über einzelne Angebote informieren möchten, sollten Sie entweder eigenhändig, im Internet oder über einen Makler gründlich recherchieren und Angebote von unterschiedlichen Versicherern einholen. Eine Vorabanfrage bietet die Möglichkeit, zu erfahren, ob der Versicherungsgeber als Vertragspartner überhaupt in Frage kommt.

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Können Beiträge bei Lebensversicherung ausgesetzt werden?

Bei finanziellen Engpässen – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit -  können die Beiträge für Versicherungen richtig schmerzen. „Was tun?“, fragen sich da…

Bei finanziellen Engpässen – beispielsweise bei Arbeitslosigkeit -  können die Beiträge für Versicherungen richtig schmerzen. „Was tun?“, fragen sich da viele Versicherte. Eine Beitragsfreistellung, entweder dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum, bietet sich da an.   Selbstverständlich sollten Sie dem Versicherer Bescheid geben und im Vorfeld prüfen, ob Ihr Vertrag eine Aussetzung erlaubt und Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlungen fortsetzen können.
Stellen Sie die Zahlungen ein, berechnet die Versicherung die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Beitragssummen und eventuell auch Überschussanteile. Daraus berechnet sie eine neue – geringere – Versicherungssumme.
Gerät der Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten, wie dies bei Arbeitslosigkeit oft der Fall ist, stellt sich die Frage, wie mit der Risikolebensversicherung weiter zu verfahren ist. Hier ist eindeutig zu sagen, dass eine Beitragsaussetzung gegenüber der Kündigung der Risikolebensversicherung die bessere Variante ist.

Bei Beitragsaussetzung wird die Versicherungssumme neu bemessen

Bei der Beitragsfreistellung wird die Zahlung entweder dauerhaft oder für einen gewissen Zeitraum eingestellt. Dabei muss natürlich der jeweilige Vertrag dahingehend genau geprüft werden, ob eine spätere Fortsetzung der Beitragszahlung gegebenenfalls erfolgen kann.
Bei der Zahlungseinstellung wird die Versicherungsgesellschaft die bis zum Zeitpunkt der Freistellung eingezahlten Beiträge und eventuell angefallenen Überschussanteile zur Basis der Berechnung einer neuen, dann natürlich geringeren, Versicherungssumme benutzen.
Vorsicht: Einige Versicherer haben in den Verträgen Klauseln, die eine Mindestversicherungssumme voraussetzen. Wird diese durch die bisherigen Beiträge nicht erreicht, wird die Aussetzung der Beitragszahlung nicht erstattet. 

 

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Welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Entscheidend bei der Beitragsbemessung ist unter anderem die Höhe der Versicherungssumme. Je höher sie gewählt ist, desto teurer ist der…

Entscheidend bei der Beitragsbemessung ist unter anderem die Höhe der Versicherungssumme. Je höher sie gewählt ist, desto teurer ist der Beitrag. Daneben gibt es noch weitere Faktoren, die eine Rolle spielen können.

  • Das Eintrittsalter: Je früher Sie eintreten, desto günstiger der Beitrag, lautet die Faustregel. Denn in jungen Jahren ist ein Todesfall unwahrscheinlicher als im Alter.
  • Die Laufzeit. Läuft ein Vertrag beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr, ist der Versicherungsbeitrag geringer als wenn er bis zum 70. Lebensjahr laufen würde. Grund: Mit jedem Jahr steigt das Sterberisiko.
  • Die Versicherungssumme: Je höher die Versicherungssumme gewählt ist, desto mehr Kapital muss die Versicherung bei der Auszahlung aufwenden. Daher wird dieses Risiko bei der Höhe der Beiträge berücksichtig.  
  • Die Lebensgewohnheiten: Eine gesunde Lebensweise schlägt sich in niedrigen Beitragssätzen nieder. Wer regelmäßig Sport treibt und sich gesund ernährt, kommt billiger davon als beispielsweise Übergewichtige oder Raucher. Auch gefährliche Hobbies wie Motorradfahren treiben den Beitrag in die Höhe.
  • Der Beruf: Manche leben beruflich gefährlich als andere. Der Berufstaucher geht bei seiner Arbeit ein höheres Risiko ein umzukommen als etwa ein Versicherungsangestellter. Das berücksichtigen die Versicherer in der Regel.
  • Die Erkrankungen: Wenn Sie bereits krank sind oder ihr Risiko hoch ist, künftig bestimmte Krankheiten zu bekommen, können Ihre Beiträge unter Umständen höher ausfallen.  
  • Das Geschlecht: Frauen zahlen grundsätzlich weniger als Männer. Das liegt daran, dass Frauen statistisch länger leben als Männer und daher das Risiko einer Auszahlung der Versicherungen geringer ist als bei Männer.

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Welche Zusatzversicherungen sind möglich bei Risikolebensversicherung ?

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Ein Versicherungsschutz bei einer BerufsunfähigkeitZusatzversicherung (kurz BUZ) übernimmt dann die Beiträge für die Risikolebensversicherung und zahlt eine…

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Ein Versicherungsschutz bei einer BerufsunfähigkeitZusatzversicherung (kurz BUZ) übernimmt dann die Beiträge für die Risikolebensversicherung und zahlt eine monatliche Rente, wenn dies vertraglich vereinbart ist.


Wenn Ihnen dieser Baustein wichtig ist, sollten Sie vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung prüfen, ob der Anbieter einen guten und preiswerten Berufsunfähigkeitsschutz anbietet. Auch sollten die Laufzeiten von BUZ und Risikolebensversicherung identisch sein.

Die Unfall-Zusatzversicherung Eine sogenannte Unfall-Zusatzversicherung, die ähnliche Leistungen wie eine eigenständige Unfallversicherung beinhaltet, können Sie ebenfalls optional in die Risikolebensversicherung mit einschließen. Sie bewirkt, dass sich die vereinbarte Versicherungssumme verdoppelt, wenn Sie als versicherte Person  durch einen Unfall zu Tode kommen.

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Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Eine Risikolebensversicherung erklärt sich praktisch von selbst: Sie deckt die finanziellen Risiken von der versicherten Person nahestehenden Menschen im Todesfall…

Eine Risikolebensversicherung erklärt sich praktisch von selbst: Sie deckt die finanziellen Risiken von der versicherten Person nahestehenden Menschen im Todesfall ab. Läuft der Vertrag aus und die versicherte Person lebt noch, wird die Versicherungssumme nicht fällig. Auch werden gezahlte Beiträge nicht erstattet.

Generell ist eine Risikolebensversicherung 24 Stunden am Tag weltweit gültig. Manche Ausnahmeregelungen bestehen bei einigen Versicherern, wenn sich die versicherte Person in Krisengebieten aufhält. Hier ist das Risiko zu sterben viel höher.

Tritt ein Versicherungsfall aufgrund von Selbstmord ein, zahlt der Versicherer in der Regel, wenn der Freitod mindestens drei Jahre nach Vertragsunterzeichnung eintritt. Es gibt aber auch Gesellschaften, die Suizid gänzlich ausschliessen. Auch falsche Angaben zu Versicherungsbeginn können im Versicherungsfall dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft nicht zahlen muss. Wurden etwa Risikoquellen, wie Motorradfahren oder Rauchen, verschwiegen, kann die Versicherung in vielen Fällen die Zahlung verweigern.

 

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Wann zahlt die Risikolebensversicherung?

Ist die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit verstorben, leistet die Versicherung mit der vereinbarten Versicherungssumme und zahlt sie an…

Ist die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit verstorben, leistet die Versicherung mit der vereinbarten Versicherungssumme und zahlt sie an die Bezugsberechtigten aus. Für diesen Vorgang muss die Versicherung natürlich Kenntnis vom Tod haben. Auch muss der Tod schriftlich bestätigt werden, beispielsweise durch den Totenschein. Auch wenn der Tod gewaltsam – beispielsweise bei einem Mord – geschieht, zahlt die RLV. Allerdings warten die Gesellschaften in aller Regel den Abschluss der Ermittlungen ab. Normalerweise erfolgt die Auszahlung binnen weniger Wochen.

Tritt der Versicherungsfall ein, erfährt die Versicherung nicht automatisch davon. Ist der Versicherungsnehmer – was häufig der Fall ist - gleichzeitig auch die versicherte Person, kann er seinen Tod natürlich nicht selbst melden und die Auszahlung der Police in die Wege leiten. Wissen die Angehörigen von der RLV, können sie die Versicherungsgesellschaft informieren und mit den notwendigen Informationen und schriftlichen Nachweisen versorgen. Die Information der bezugsberechtigten Personen übernimmt die Versicherung.

Die Versicherungssumme wird mit dem Tod des Versicherten fällig. Die Gesellschaft prüft aber zuerst, ob die Ansprüche rechtens sind oder ob ein Versicherungsausschluss vorliegt.

Wenn die Angehörigen von der Existenz der Versicherung nichts wissen, wird dies im Normalfall bei der Nachlassverwaltung offenbart – und die Versicherung kann spätestens dann benachrichtigt werden. Verweigert die Versicherung eine Auszahlung, müssen die bezugsberechtigten Personen dem Bescheid widersprechen und ihre Ansprüche nachweisen.

 

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In welchen Fällen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Die Risikolebensversicherung ist eine Vorsorgemassnahme für den Todesfall. Stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die eingetragenen berechtigten Bezugspersonen…

Die Risikolebensversicherung ist eine Vorsorgemassnahme für den Todesfall. Stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die eingetragenen berechtigten Bezugspersonen ausgezahlt. Todesursachen können beispielsweise eine Krankheit oder ein Unfall sein.

Laufzeiten ausreichend lang wählen
Die Laufzeit der Police hängt vor allem von der individuellen Versorgungssituation ab. Wollen Sie Ihre Angehörigen finanziell absichern, sollte die Vertragsdauer möglichst lange gehen. So stellen Sie sicher, dass beispielsweise Ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung und dem ersten eigenen Einkommen versorgt sind.
Bei Geschäftspartnern kommt es beispielsweise darauf an, wie lange eventuelle gemeinsam aufgenommene Kredite laufen. Da beim Tod der versicherten Person auf seinen Geschäftspartner durch den Kredit hohe finanzielle Belastungen zukommen können, ist die Risikolebensversicherung in Form einer Restschuldversicherung eine gute Absicherungsmassnahme.

Insgesamt vier Parteien sind in einer Risikolebensversicherung zu berücksichtigen:

-Der Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner für den Versicherer. Vertraglich trägt er alle Pflichten und Rechte. Das betrifft vor allem die Bezahlung der vereinbarten Prämie.

-Die versicherte Person: Das Leben der versicherten Person ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sie muss nicht zwingend der Versicherungsnehmer sein.

-Die bezugsberechtigte Person: Bezugsberechtigte Personen sind im Versicherungsvertrag definiert. Im Todesfall der versicherten Person erhalten sie die festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt. Ist die versicherte Person gelichzeitig der Versicherungsnehmer, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zum Nachlass gezählt. Das bedeutet, sie wird nach der Erbquote anteilig an die Erben verteilt.

Tipp: Um von vorne herein Zweifel an den bezugsberechtigten Personen zu vermeiden, ist die eindeutige Benennung der Bezugspersonen im Vertrag wichtig. Verwenden Sie lieber keine Spitznamen.

-Der Versicherer: Das Versicherungsunternehmen ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Es zahlt im versicherten Todesfall die Versicherungssumme aus.

Unterschiede zur Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist wie die Risikolebensversicherung eine Risikoversicherung.

Sie dient auch der Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Allerdings ist die Sterbegeldversicherung (häufig auch Todesfallversicherung genannt) in der Regel auf kleine Versicherungssummen ausgelegt.
Der Grund: Hauptsächlich sollen mit ihr die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlt werden. Daher liegen die Versicherungssummen meist zwischen 10.000 und 20.000 Franken.

 

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Was ist vor dem Vertragsabschluss zu beachten bei Lebensversicherung?

Im Grunde ist der Zweck einer Risikolebensversicherung einfach: Beim Tod der versicherten Person zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an…

Im Grunde ist der Zweck einer Risikolebensversicherung einfach: Beim Tod der versicherten Person zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an die Berechtigten aus. Dennoch gibt es zahlreiche Versicherungsvarianten. Sie unterscheiden sich vor allem im unterschiedlichen Verlauf der Versicherungssumme und im eingeschlossenen Personenkreis.
Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie sich gut überlegen, für welchen konkreten Fall Sie die Risikolebensversicherung abschliessen möchten. Es gibt Risikolebensversicherungen

  • mit konstanter Versicherungssumme: Sie wird am häufigsten abgeschlossen. Bei dieser Variante wird die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss festgelegt. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer die Summe aus.
  • mit linear fallender Versicherungssumme: So eine Police ist beispielsweise zu einer Darlehensabsicherung sinnvoll. Mit fortschreitender Darlehenstilgung sinkt auch die Versicherungssumme. Damit ist gewährleistet, dass beim Tod des Versicherten mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung die Raten des Darlehens weiter bezahlt werden können. Wichtig: Diese Variante bietet sich an, wenn eine konstante Darlehenstilgung vorliegt.
  • mit annuitätisch fallender Versicherungssumme: Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme nimmt hier die Versicherungssumme zuerst in kleinen und im Verlauf der Zeit mit immer größeren Schritten ab.
  • mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen: Diese Versicherungsform ist recht neu. Sie bietet sich beispielsweise für junge Familien an. Diese haben oft noch kein großes Vermögen auf der hohen Kante. Sie schließen oft Risikolebensversicherungen mit zu kurzen Laufzeiten ab, um die Beiträge gering zu halten.
    Das Problem: Wegen einer zu geringen Laufzeit muss eventuell im Anschluss eine neue Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Das kann teuer werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich und die Beiträge können aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters empfindlich höher ausfallen.
    Bei den einjährig kalkulierten Versicherungen werden die Beiträge jährlich neu berechnet, da das Todesrisiko mit dem Alter steigt. Damit ist der Beitrag am Anfang niedrig, weil ein niedriges Eintrittsalter und die kurze Laufzeit von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Mit längerer Laufzeit steigt der Beitrag und passt sich dem steigenden Risiko an. Wird die Versicherung nicht mehr benötigt, kann der Versicherungsnehmer sie kündigen.

Einige Tarife bieten auch die Option, zunächst die Versicherungssumme linear und später fallend oder frei wahlfrei zu vereinbaren.

Im Normalfall versichern Risikolebensversicherungen nur das Leben einer Person pro Police. Manche Gesellschaften bieten auch Policen über sogenannte „verbundene Leben“ an. Beispielsweise bis zu neun Geschäftspartner oder beide Ehepartner können in so einer Police abgesichert werden. Stirbt eine der versicherten Personen, endet die Vertragsdauer und die vereinbarte Summe wird ausgezahlt.  Da nur einmalig ausbezahlt wird, sind die Beiträge meist geringer als bei der klassischen Risikolebensversicherung.  

Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten

Ein wichtiger Parameter für Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der Gesundheitszustand des Antragstellers. Denn wie der Name schon sagt versichert die Gesellschaft das Risiko eines Todes infolge von Krankheit oder beispielsweise einem Unfall. Vorerkrankungen und andere Risikofaktoren, wie erblich bedingte Belastungen, müssen Sie deshalb absolut wahrheitsgemäß beantworten.

Meist reicht es dafür aus, die Gesundheitsfragen der Gesellschaft zu beantworten. Ärztliche Untersuchungen sind in der Regel erst bei Versicherungssummen ab 200.000 Franken erforderlich.
Die Fragen betreffen etwa den Gesundheitszustand, Ihre Gewohnheiten – etwa ob Sie Raucher sind - und Hobbies. Da dann ein größeres Risiko für die Versicherung besteht, dass Sie während der Versicherungslaufzeit sterben, kann sie Risikoaufschläge verlangen. Die spiegeln sich in höheren Beiträgen wider. Bei unwahren Angaben kann die Versicherung den Vertrag für ungültig erklären und zahlt im Todesfall nicht. An einem Beispiel wollen wir Ihnen das verdeutlichen.

Beispiel: Sie sind Motorradfahrer und geben Ihre Leidenschaft für die zweirädrigen Geschosse der Versicherung nicht an. Wenn Sie bei einem Motorradunfall sterben, zahlt Ihre Versicherung keinen Cent an die begünstigten Personen aus.

Raucher müssen mit höherem Beitrag rechnen

Ähnliches gilt für Raucher. Da Raucher ein höheres Versicherungsrisiko darstellen, fragen die Gesellschaften auch diesen Punkt ab und Sie müssen wahrheitsgemäß antworten. Normalerweise ist der Beitragssatz für Raucher höher als für Nichtraucher.
Auch während der Police-Laufzeit müssen Versicherungsnehmer unter Umständen wichtige Veränderung in ihrem Leben, die die Versicherung betreffen, mitteilen. Wenn sie zum Beispiel bei Vertragsabschluss noch Nichtraucher waren, aber während der Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung dem Glimmstängel verfallen, haben Sie eine Informationspflicht gegenüber Ihrer Versicherung.
Diese stuft Sie dann zum nächsten Monatsersten nach Bekanntgabe in den Rauchertarif ein. In der Regel funktioniert dieser Vorgang nicht umgekehrt. Wenn Sie langfristig dem Tabak entsagen, können Sie nicht in den Nichtraucher-Tarif wechseln.

 

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Das Drei-Säulen-System?

Die AHV-Rente als erste Säule sichert im Alter den minimalen Grundbedarf des Pensionierten. Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) sichert darüber…

Die AHV-Rente als erste Säule sichert im Alter den minimalen Grundbedarf des Pensionierten. Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) sichert darüber hinaus die Beibehaltung eines gewissen Lebensstandards. Die dritte Säule (Private Vorsorge) ergänzt die beiden ersten Säulen und sorgt dafür, dass das Leben nach der Pensionierung finanziell sorgenfrei und nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann.

Das Drei-Säulen-Prinzip zielt auf eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall ab. Das Schweizer Vorsorgesystem soll in allen Fällen den gewohnten Lebensstandard für sich oder die Hinterbliebenen sichern.

Nur wenige Menschen können es sich leisten, sorgenfrei die Pensionierung abzuwarten. Es ist unsicher, ob die Renten aus der AHV und der Pensionskasse in Zukunft noch ausreichen werden, um sich einen angenehmen Lebensabend zu ermöglichen. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge deshalb jetzt schon in die Hand. Informieren Sie sich über die Höhe der zu erwartenden Renten und erkennen Sie allfällige Lücken in Ihrer Vorsorge. Damit Sie Ihrer Zukunft im Alter sorgenfrei entgegen blicken können.

 

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Mit oder ohne Versicherungsschutz?

Wenn es um Ihre individuelle Vorsorge geht, können Sie grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: Der Vorsorgevariante ohne Versicherungsschutz (Säule 3a)…

Wenn es um Ihre individuelle Vorsorge geht, können Sie grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: Der Vorsorgevariante ohne Versicherungsschutz (Säule 3a) und der Variante mit Versicherungsschutz (Säule 3b). Bei der Vorsorgevariante mit Versicherungsschutz profitieren Sie nebst dem Kapitalaufbau auch von einem Versicherungsschutz im Falle von Tod oder Invalidität.

 

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Vorsorgevariante ohne Versicherungsschutz?

Wählen Sie die Vorsorgevariante ohne Versicherungsschutz, so sparen Sie lediglich Alterskapital an. Das in der Säule 3a angesparte Geld kann…

Wählen Sie die Vorsorgevariante ohne Versicherungsschutz, so sparen Sie lediglich Alterskapital an. Das in der Säule 3a angesparte Geld kann in der Regel maximal 5 Jahre vor Erreichung des AHV-Alters bezogen werden. Ausnahmen werden allenfalls gemacht für beispielsweise den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei einer Auswanderung aus der Schweiz. Im Gegensatz zu Beiträgen an die ungebundene Vorsorge profitieren Sie bei der Einzahlung von Kapital in die Säule 3a von Steuervorteilen. So können die einbezahlten Beträge in der Höhe der gesetzlichen Abzugslimiten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem fallen während der Laufzeit keine Steuern an und auch bei der Auszahlung erfolgt die Kapitalversteuerung zu einem reduzierten Steuersatz.

 

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Vorsorgevariante mit Versicherungsschutz?

Wählen Sie für Ihre Vorsorge eine Lebensversicherung, so können Sie zwischen Versicherungen wählen, welche Sie nur gegen Risiken versichert oder…

Wählen Sie für Ihre Vorsorge eine Lebensversicherung, so können Sie zwischen Versicherungen wählen, welche Sie nur gegen Risiken versichert oder dies zugleich mit einem Sparziel kombinieren.

Bei der reinen Todesfall-Risiko-Versicherung beispielsweise betreiben Sie keinen Kapitalaufbau, sondern sichern Ihre Familie lediglich im Falle Ihres plötzlichen Todes ab. Die Todesfall-Risiko-Versicherung eignet sich zudem für die Absicherung einer Schuld, die amortisiert werden muss (z.B. Hypothek oder Betriebskredit).

Sogenannt gemischte Lebensversicherungen kombinieren Kapitalaufbau und Versicherungsschutz. Sie sehen sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall eine Kapitalzahlung vor. Gemischte Lebensversicherungen müssen aber während der Laufzeit im Vermögensverzeichnis deklariert werden. Die Jahresprämien sind zwar im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs abzugsfähig, dieser wird jedoch meist bereits durch die Krankenkassenprämien ausgeschöpft.

Durch den Abschluss einer Lebensversicherung kommen Sie nicht nur in den Vorteil einer garantierten Altersvorsorge, Sie versichern sich gegen verschiedene Risiken, sparen Steuern und erzielen je nach Art der abgeschlossenen Lebensversicherung hohe Renditen.

 

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Was ist 3. Säule (Private Vorsorge)

Vorsorgelücken schliessen mit der 3. Säule / Lebensversicherungen Die private Vorsorge bildet die 3. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie schliesst…

Vorsorgelücken schliessen mit der 3. Säule / Lebensversicherungen

Die private Vorsorge bildet die 3. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie schliesst die Bedarfslücke zwischen den Leistungen aus der 1. und 2. Säule sowie den tatsächlich gewünschten oder benötigten Mitteln für die Gestaltung eines angenehmen Lebensabends. Die private Vorsorge unterteilt sich in die sogenannte „gebundene Vorsorge“ (Säule 3a) und die „ungebundene Vorsorge“ (Säule 3b).

 

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Was ist 2. Säule (Berufliche Vorsorge)?

Die Pensionskasse als Vorsorgesäule der Berufstätigen Die 2. Säule des Schweizerischen Vorsorgesystems – die Pensionskasse – soll den Versicherten im…

Die Pensionskasse als Vorsorgesäule der Berufstätigen

Die 2. Säule des Schweizerischen Vorsorgesystems – die Pensionskasse – soll den Versicherten im Rentenalter einen angemessenen Lebensstandard sichern. Die berufliche Vorsorge bietet zudem einen gewissen Schutz gegen die Folgen plötzlicher Invalidität aufgrund von Krankheit oder Unfall sowie im Todesfall.

 

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Was ist Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) kommen dann zum Tragen, wenn die Leistungen aus der AHV und der IV nicht ausreichen, um die…

Die Ergänzungsleistungen (EL) kommen dann zum Tragen, wenn die Leistungen aus der AHV und der IV nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten des Versicherten zu decken. Dies ist beispielsweise bei einer schweren Erkrankung der Fall. Die Bedürftigkeit und die Beitragshöhe sind individuell und werden von Fall zu Fall abgeklärt.

 

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Was ist Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung unterstützt diejenigen Personen, welche infolge eines Unfalls oder einer Krankheit teilweise oder vollständig arbeitsunfähig werden. Die Pensionskasse richtet…

Die Invalidenversicherung unterstützt diejenigen Personen, welche infolge eines Unfalls oder einer Krankheit teilweise oder vollständig arbeitsunfähig werden. Die Pensionskasse richtet in diesen Fällen eine Invalidenrente an die betroffene Person sowie an dessen Kinder aus. Diese Gelder werden auch nach dem Erreichen des Rentenalters weiterhin ausbezahlt. Die IV verfolgt das Ziel, die Behinderten wieder in die Arbeitswelt einzugliedern und ihnen zu ermöglichen, sich selbst zu ernähren.

 

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Was ist Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert die Grundbedürfnisse der Pensionierten. Die AHV bezahlt aber nicht nur Altersrenten an Pensionierte, sondern…

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert die Grundbedürfnisse der Pensionierten. Die AHV bezahlt aber nicht nur Altersrenten an Pensionierte, sondern auch Witwen- sowie Waisenrenten an Hinterbliebene. Die Höhe der AHV hängt einerseits von der Anzahl Jahre ab, während denen der Versicherte Beiträge eingezahlt hat. Andererseits ist die Höhe der ausbezahlten AHV-Rente von der Höhe des bisherigen Einkommens abhängig. Die Maximalrente im Jahre 2011 beträgt für Alleinstehende CHF 2'320, die Minimalrente beläuft sich auf CHF 1'160. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares beträgt CHF 3'480 (Stand 2011). Die AHV als Volksversicherung ist für alle obligatorisch. Jeder in der Schweiz Wohnhafte oder Erwerbstätige ist ab Geburt in der 1. Säule versichert und dazu verpflichtet – unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig ist – AHV-Beiträge zu bezahlen. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres. Auch Personen, welche nicht erwerbstätig sind, zahlen jährlich einen Beitrag von CHF 475 an die AHV.

 

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Sparen bei den Steuern bei 3b?

Doch auch beim freien Sparen mit der Säule 3a geniesst der Versicherte eine steuerliche Begünstigung. Zwar sind die Prämien im…

Doch auch beim freien Sparen mit der Säule 3a geniesst der Versicherte eine steuerliche Begünstigung. Zwar sind die Prämien im Rahmen des Versicherungsabzugs nicht mehr absetzbar, weil die Prämien der Krankenkasse die abzugsfähige Limite bereits erreichen. Bei regelmässigen Prämienzahlungen bleibt die Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit aber steuerfrei. Zu beachten gilt nur, dass der Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen deklariert werden muss.

 

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Sparen bei den Steuern bei 3a?

Bei der Unterscheidung zwischen einer gebundenen und einer freien Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Während die freie…

Bei der Unterscheidung zwischen einer gebundenen und einer freien Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Während die freie Vorsorge kaum Abzüge auf das steuerbare Einkommen zulässt, können die Prämien für eine gebundene Vorsorge bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abgezogen werden. Im Jahre 2011 liegt der abzugsfähige Höchstbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) bei CHF 6'682 und bei CHF 33'408 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG.

 

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Höchststandgarantie?

Schliessen Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung ab, so können Sie unter Umständen von einer Höchststandgarantie profitieren. Dank einer Höchststandgarantie kann Ihr…

Schliessen Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung ab, so können Sie unter Umständen von einer Höchststandgarantie profitieren. Dank einer Höchststandgarantie kann Ihr Fondskurs nur steigen, aber niemals fallen. Somit können Ihnen bei Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung keine finanziellen Verluste entstehen. Trotzdem sollte man bei einer Höchststandgarantie die Voraussetzungen immer genau prüfen. Informieren Sie sich beispielsweise auf welchen Stichtag sie sich bezieht und wie hoch die Werte zur angegebenen Zeit sind.

Die Kapitalgarantie stellt sicher, dass Ihr investiertes Kapital auf alle Fälle erhalten bleibt. Zusätzlich garantiert Ihnen die Höchststandgarantie, dass einmal erwirtschaftete Erträge bis zum Ende des Anlagehorizonts nicht mehr verloren gehen können. Eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Höchststandgarantie garantiert Ihnen somit nicht nur eine höhere Rendite als eine klassische Lebensversicherung, sondern zusätzlich auch noch Sicherheit. Mit der Höchststandsgarantie können Sie also nur gewinnen. Die Garantie kommt jedoch erst im Erlebensfall nach Ablauf des vereinbarten Anlagehorizonts zum Tragen.

Die Lebensversicherung kann jederzeit an sich ändernde Umstände angepasst werden. So müssen Sie keine Entscheidung fürs Leben treffen, sondern haben stets alle Fäden in der Hand.

 

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