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Welche Versicherungen sind obligatorisch, bei welcher Rechtsform und wie hoch sind die Beitragssätze? Resolved

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Obligatorisch sind in erster Linie die Sozialversicherungen. Es gibt aber eine Vielzahl von Versicherungen. Je nach Rechtsform gibt es Unterschiede:

 
Inhaber einer Einzel- oder Kollektivfirma sind von weiten Teilen der Versicherungspflicht ausgenommen. Bei ihnen werden lediglich die Beiträge für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV) fällig.
Anders sieht es bei einer Kapitalgesellschaft (AG / GmbH) aus: Als arbeitender Inhaber einer Kapitalgesellschaft (GmbH / AG) unterstehen Sie der gleichen Sozialversicherungsplicht wie ein normaler Arbeitnehmer. Neben der AHV/IV und Arbeitslosenversicherung (ALV) gehören dazu auch die obligatorische Unfallversicherung sowie die berufliche Vorsorge nach BVG. Die BVG-Pflicht gilt, wenn der Jahreslohn über CHF 20’880.- ist. Dies gilt auch für den mitarbeitenden Ehepartner. Fällt der Lohn geringer aus, steht es ihnen frei ihn im Rahmen einer überobligatorischen Deckung zu versichern.
Folgende Beiträge sind mit Stand 2012 jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu begleichen.
AHV/IV/EO sowie Erwerbsersatzordnung auf den ganzen Lohn 5,15 % / 5,15 %
(Speziell: Die EO ist die Erwerbsausfallentschädigung für Militärpflichtige und zugleich die Mutterschaftsentschädigung)
ALV beansprucht Beiträge von 1,1 % / 1,1 %  bis zu einem Jahreslohn von max. CHF 126 000. –
FAK, Familienausgleichskasse, Beiträge auf den ganzen Jahreslohn. Die Höhe ist kantonal unterschiedlich (z. B. Kanton Zürich: 1,2 % nur vom Arbeitgeber zu bezahlen)
UVG für Betriebsunfall (BU) zahlt der Arbeitgeber und Nichtbetriebsunfall (NBU) der Arbeitnehmer. NBU wird ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden obligatorisch mitversichert. Jeweils bis zum maximalen Lohn von CHF 126 000.-. Die BU-Sätze divergieren von ca. 0.1% – 4% und die NBU-Sätze von ca. 1% – 1.7%.
Bei der Beruflichen Vorsorge nach Gesetz gilt ein max. anrechenbarer Lohn von CHF 83 520. – abzüglich Koordinationsabzug von CHF 24 360. Dies ergibt den max. versicherbaren Lohn von CHF 59 160. – davon sind 7 – 18 % Sparbeiträge zuzüglich Beiträge für Risikoversicherung zu entrichten. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte davon.
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