Streit mit den Nachbarn
Alles rund um den Privat-Rechtsschutz im Nachbarschaftsrecht
Ihre Freunde können Sie sich aussuchen, Ihre Nachbarn in der Regel nicht. Leben Sie mit anderen Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft, sind Konflikte mitunter unausweichlich – sei es, weil die Musik zu laut ist, die Kehrwoche nicht erledigt wird oder der Apfelbaum über den Gartenzaun wächst. Eskaliert der Streit mit den Nachbarn, kann Ihnen ein Privat-Rechtsschutz helfen. Wann der Rechtsschutz für das Nachbarschaftsrecht gilt und was in einem Streitfall zu berücksichtigen ist, lesen Sie im Verti-Ratgeber.
Greift der Privat-Rechtsschutz beim Nachbarschaftsrecht?
Ist über den Gartenzaun hinweg keine Einigung mehr möglich, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung meist unumgänglich. Damit dieser Weg nicht zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung für Sie wird, empfiehlt sich eine Überprüfung des Privat-Rechtsschutzes. Im Nachbarschaftsrecht können weitere Leistungsbausteine erforderlich sein. Sofern es sich um eine Lärmbelästigung handelt, ist der Privat-Rechtsschutz in der Regel ausreichend. Allerdings übernehmen die Versicherer die Prozesskosten nicht in jedem Fall. Häufig hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Klage erfolgversprechend ist.
Sind die Fronten hingegen verhärtet, weil Sie mit Ihren Nachbarn bezüglich der Grundstücksgrenzen in Streit geraten sind, sollten Sie zusätzlich zum Privat-Rechtschutz einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgeschlossen haben. Verfügen Sie über diesen Leistungsbaustein, müssen Sie sich zumindest hinsichtlich des finanziellen Aspekts der gerichtlichen Auseinandersetzung keine Gedanken machen. Üblicherweise übernehmen die Versicherer die anwaltlichen Gebühren, die Kosten für etwaige Gutachter und Zeugen sowie die Verfahrenskosten. Mitunter trägt die Versicherung sogar die Kosten der Gegenseite. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten bei der Rechtsschutzversicherung besteht.
Ihre Freunde können Sie sich aussuchen, Ihre Nachbarn in der Regel nicht. Leben Sie mit anderen Menschen in unmittelbarer Nachbarschaft, sind Konflikte mitunter unausweichlich – sei es, weil die Musik zu laut ist, die Kehrwoche nicht erledigt wird oder der Apfelbaum über den Gartenzaun wächst. Eskaliert der Streit mit den Nachbarn, kann Ihnen ein Privat-Rechtsschutz helfen. Wann der Rechtsschutz für das Nachbarschaftsrecht gilt und was in einem Streitfall zu berücksichtigen ist, lesen Sie im Verti-Ratgeber.
Greift der Privat-Rechtsschutz beim Nachbarschaftsrecht?
Ist über den Gartenzaun hinweg keine Einigung mehr möglich, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung meist unumgänglich. Damit dieser Weg nicht zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung für Sie wird, empfiehlt sich eine Überprüfung des Privat-Rechtsschutzes. Im Nachbarschaftsrecht können weitere Leistungsbausteine erforderlich sein. Sofern es sich um eine Lärmbelästigung handelt, ist der Privat-Rechtsschutz in der Regel ausreichend. Allerdings übernehmen die Versicherer die Prozesskosten nicht in jedem Fall. Häufig hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Ihre Klage erfolgversprechend ist.
Sind die Fronten hingegen verhärtet, weil Sie mit Ihren Nachbarn bezüglich der Grundstücksgrenzen in Streit geraten sind, sollten Sie zusätzlich zum Privat-Rechtschutz einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgeschlossen haben. Verfügen Sie über diesen Leistungsbaustein, müssen Sie sich zumindest hinsichtlich des finanziellen Aspekts der gerichtlichen Auseinandersetzung keine Gedanken machen. Üblicherweise übernehmen die Versicherer die anwaltlichen Gebühren, die Kosten für etwaige Gutachter und Zeugen sowie die Verfahrenskosten. Mitunter trägt die Versicherung sogar die Kosten der Gegenseite. Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten bei der Rechtsschutzversicherung besteht.