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zusatzversicherung für brillen und kontaktlinsen

Zusatzversicherung im Bereich Brillen und Kontaktlinsen

Welche Kosten tragen Schweizer Krankenkassen?
Obwohl Brillen und Kontaktlinsen immer preiswerter werden, sind sie immer noch mit erheblichen Kosten verbunden. Die Schweizer Krankenkassen tragen jedoch nur teilweise diese Kosten, sofern eine Zusatzversicherung besteht.

Welche Leistungen übernimmt die Grundversicherung bei Brillen und Kontaktlinsen?
Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen werden generell nicht mehr von der Krankenkassen-Grundversicherung getragen. Bis zum 01.01.2011 war die Sachlage noch anders. Bis zu diesem Stichtag konnten bei der Grundversicherung alle fünf Jahre bis zu 180 Franken für Brillen oder Kontaktlinsen geltend gemacht werden. Kindern und Jugendlichen stand diese Möglichkeit sogar jährlich zu.
Dennoch sind Ausnahmen noch möglich. Besteht eine spezielle Augenkrankheit, leidet man an einer extremen Sehschwäche oder sind wichtige Sehkorrekturen nach Operationen erforderlich, tritt die Grundversicherung für Brillengläser sowie Kontaktlinsen ein. Normalerweise beschränkt sich die Kostenübernahme auf 630 Franken pro Auge.
Werden von Augenärzten Sehhilfen an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr verordnet, trägt die Krankenkassen-Grundversicherung maximal 180 Franken pro Jahr. 
Liegen spezielle Augenerkrankungen, beispielsweise Hornverkrümmungen vor, ist eine Beteiligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei besonderen Sehhilfen für alle Altersgruppen möglich, die bei 630 Franken je Auge liegt.
Franchise sowie Selbstbehalt werden bei der Grundversicherung dennoch üblicherweise abgezogen. 

Welche Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen übernimmt die Zusatzversicherung? 
Mehrere Zusatzversicherungen der Krankenkassen übernehmen teilweise den Kostenaufwand, der bei Brillen oder Kontaktlinsen entsteht.
Von Versicherung zu Versicherung sind diese Kostenübernahmen jedoch enorm verschieden. Für nähere Informationen lassen Sie sich unter dem Filter „Brillen und Kontaktlinsen“ Angebote auflisten, welche für die Versicherung von Sehhilfen gelten. Im Anschluss lassen sich diese Angebote leicht vergleichen und nach dem jeweiligen Leistungsangebot anordnen.
Durch eine Zusatzversicherung kann man einer Erstattung von bis zu 200 Franken pro Jahr erreichen, wenn man Brillen- oder Kontaktlinsenträger ist. Häufig wird jedoch nur ein prozentualer Anteil der tatsächlichen Kosten übernommen. Andere Versicherungen bieten die Kostenbeteiligung nicht jährlich, dafür alle drei Jahre an.
Weiterhin ist eine etwaige Karenzfrist von bis zu einem Jahr zu beachten. Erst ein Jahr nach Vertragsabschluss hat man dann Anspruch auf die Kostenerstattung.
Eine ambulante Zusatzversicherung lediglich aufgrund von entstehenden Brillen- bzw. Kontaktlinsenkosten abzuschliessen, ist meist nicht lohnenswert. Sinnvoller ist es, ein Zusatzversicherungspaket abzuschliessen, welches verschiedene Leistungen kombiniert.
Wer beispielsweise Aufwendungen im Rahmen des Krankenpflegezusatzes in Höhe von 300 Franken jährlich zu erwarten hat, kann mit einer Zusatzversicherung 200 Franken sparen. 
 
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