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Betriebshaftpflichtversicherung- Schutz für jede Branche

betriebshaftpflichtversicherung vergleich

Jedes Unternehmen sollte eine Betriebshaftpflicht abschliessen, um eventuelle Folgeschäden zu vermeiden. Ansonsten kann es zu hohen Zahlungsforderungen kommen, wenn Dritte mit Schadensansprüchen auf den Betrieb zukommen. Eine solche Betriebshaftpflicht-Versicherung kümmert sich um die entstehenden Haftpflicht-Ansprüche, wenn eine aussenstehende Person durch eine betriebliche Aktivität des Unternehmens bzw. eines Mitarbeiters geschädigt wurde. Gerade in Branchen mit einem relativ hohen Unfallrisiko ist daher eine gute Abdeckung durch die Betriebshaftpflicht unabdingbar.

 
Welche Art von Betriebshaftpflichtversicherung für den jeweiligen Betrieb infrage kommt, hängt vor allem von der Grösse des Unternehmens und von der Branche ab. Auch die branchentypischen Risiken spielen eine nicht zu vernachlässigende Rolle, wenn es darum geht, eine Betriebshaftpflicht-Police abzuschliessen. Typische Gefahren, die in die Betriebshaftpflicht mit aufgenommen werden sollten, sind beispielsweise Anlagerisiken. Hierbei handelt es sich um Schäden, die im Zusammenhang mit Immobilien-Eigentum oder Mietverträgen entstehen können. Wenn sich beispielsweise ein Dachziegel löst und auf ein Auto fällt, das genau an dieser Stelle parkt, so tritt die Haftpflicht für diesen Schaden ein.
Die Absicherung von Betriebsrisiken bezieht sich auf die Übernahme von Schadensersatzansprüchen bzw. von Kosten, die durch betriebliche Vorgänge verursacht werden. Wenn beispielsweise bei dem Austausch einer Maschine beim Kunden die Einrichtung durch einen der Mitarbeiter beschädigt wird, so muss dieser Schaden von dem Betrieb übernommen werden. Damit weder der Mitarbeiter noch der Betrieb, bei dem er angestellt ist, finanziellen Schaden erleiden, übernimmt die Betriebshaftpflicht die entstehenden Kosten. So kann die Beschädigung problemlos beseitigt werden, ohne dass schlimmere Folgen wie Kundenverlust, finanzieller Ruin usw. drohen.
Bei Produktrisiken, die ebenfalls durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt werden können, handelt es sich um Schäden, die durch die fehlerhafte Konstruktion bzw. Entwicklung des Produkts selbst entstehen. Zum Beispiel kann sich ein nicht ordnungsgemäss funktionierender Akku im Notebook überhitzen und daraufhin eine Explosion verursachen: In der Folge ist auch das Notebook defekt. Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht nur den eigentlichen Produktschaden, also die Kosten für das Notebook ab, sondern auch den weiteren Schaden wie Datenverlust usw.
Viele Betriebshaftpflichtversicherungen bieten einen umfassenden Schutz an, der sich nach Bedarf erweitern lässt. So können spezielle Sonderrisiken integriert werden, um zu verhindern, dass bei einem auftretenden Schaden hohe finanzielle Kosten für den Betrieb entstehen.
 
Ein Schaden, der dem Unternehmer direkt entsteht, bzw. seiner Familie, wird üblicherweise nicht von der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Hierfür gibt es andere Möglichkeiten einer Rundum-Versicherung. Für Ärzte, Architekten und andere freie Berufe kommt im Allgemeinen eine freiwillige Versicherung infrage: Diese schützt sie vor den jeweils berufstypischen Risiken, die bei ihrer Arbeit auftreten.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Schäden für den Versicherungsnehmer selbst ab, für dessen gesetzlichen Vertreter sowie für Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers die Betriebsabläufe leiten oder beaufsichtigen. Ausserdem sind sämtliche Betriebsangehörigen während ihrer Arbeit durch die Betriebshaftpflicht abgesichert. Deshalb hängt die Versicherungsprämie unter anderem von der Anzahl der Beschäftigten ab. Weitere Grundlagen für die Prämienberechnung sind der Jahresumsatz und die Gehaltssumme. Viele Versicherungen haben bei der Beitragsgestaltung einen gewissen Verhandlungsspielraum.
 
Für viele Risiken im Zusammenhang mit den Betriebsabläufen ist die Betriebshaftpflicht nicht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Vermögensschäden im Ausland, Sachschäden durch Abwässer oder Feuchtigkeit und Schäden durch andere Umwelteinwirkungen. Auch bei bestimmten Schadensforderungen zwischen Versicherten oder der Haftung für Subunternehmer tritt die Betriebshaftpflicht nicht ein. Schäden, die bereits seit Längerem bestehen, ohne entfernt worden zu sein, fallen ebenfalls nicht mehr unter den Schutz der Betriebshaftpflicht. Abhängig von der Art der Risiken und Schäden ist eine extra Versicherung sinnvoll, um hohe Folgekosten zu verhindern.
 
Wenn erst ein Schaden eingetreten ist, hat der Unternehmer den Zeitpunkt für die Versicherung verpasst. Es lohnt sich also, rechtzeitig tätig zu werden und die Betriebshaftpflichtversicherungen zu vergleichen. Eine umfassende Beratung und eine genaue Zusammenstellung der abgedeckten Schäden sorgen für die optimale Absicherung im Betrieb.
 

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