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Als Einzelunternehmer gut beraten und abgesichert in der Schweiz

Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie hier eine Checkliste mit allen Punkten, die Sie vor, während und nach der Einzelfirma Gründung in der Schweiz beachten sollten.Einzelfirma gründen Schweiz

Was ist unter einer Einzelfirma zu verstehen?

Die Einzelfirma oder Einzelunternehmung ist eine Rechtsform, die vor allem von Neuunternehmern Gründung (Einzelfirma Gründen)  genutzt wird. Geht es um die Gründung eines Kleinstunternehmens, bietet die Einzelfirma dem Personengesellschafter Vorzüge. So erklärt sich, warum rund 70% aller neu im Handelsregister angemeldeten Unternehmen in der Schweiz als Einzelunternehmungen firmieren. Häufig sind das beispielsweise Künstler, Handwerker, Beraterfirmen oder Coiffeure.

Vorzüge und Nachteile einer Einzelunternehmung (Einzelfirma gründen ) 

In einer Einzelunternehmung ist ein unbürokratisches und formloses Arbeiten möglich. Der Firmeninhaber wird dabei wenig von gesellschaftsrechtlichen Regelungen berührt. Zudem ist für die Gründung kein Mindestkapital notwendig. Die Nachteile bestehen in einer unbeschränkten Haftung mit dem persönlichen Vermögen des Firmeninhabers. Weiterhin ist die Beteiligung eines Partners an der Unternehmung nicht erlaubt. Es variiert  in der Schweiz von Kanton zu Kanton, ob Kinder- und Ausbildungszulagen gezahlt werden. Arbeitslosenunterstützung sowie Gründungskosten werden nicht gewährt.

Informationen zur Gründung Einzelfirma in der Schweiz

Als Gründungskosten müssen circa CHF 700 bis 1200 veranschlagt werden, inklusive Eintrag ins Handelsregister. Der Familienname ( der Gründerin oder des Gründers) des Unternehmers muss im Firmennamen ersichtlich sein. Liegt der Umsatz der Einzelfirma unter CHF 100‘000, steht es dem Unternehmer frei, sich im Handelsregister einzutragen. Dennoch ist der Eintrag von Vorteil, da er immer bei der Eröffnung eines Bankkontos, eines Post- und auch eines Schliessfaches verlangt wird. Beim internationalen Handelsverkehr ist ebenfalls meistens der Handelsregisterauszug vorzulegen und für den Telefonanschluss oder ähnliche Sachverhalte kann er sich als nützlich erweisen.

Die Einzelfirma im Zusammenhang mit der Pensionskasse

Einzelfirma gründen SchweizWichtig ist es, gegenüber der zuständigen AHV-Ausgleichskasse glaubhaft darzustellen, dass eine Selbstständigkeit vorliegt. Diesbezüglich ist das AHV-Formular auszufüllen und es sind mindestens drei Angebote an potenzielle Kunden sowie ebenso viele bereits gestellte Rechnungen beizulegen. Weiterhin gehören der Nachweis einer Homepage, Visitenkarten und selbstverständlich Briefpapier mit dem Firmenlogo in das Schreiben. Daneben wird ein Businessplan bzw. eine Beschreibung der Unternehmung gewünscht. Etwaige Mietverträge und sonstige Unterlagen sollten auch nicht fehlen. Wir raten dazu, ein anschauliches Dossier zu erstellen und alle Dokumente in übersichtlicher Form beizufügen. Es ist sinnvoll, einen Termin zu vereinbaren, um das Projekt persönlich vorzustellen. Das maximiert die Aussicht auf Erfolg.

Versicherung für Einzelunternehmer (Alleininhaberschaft)

Es ist nicht immer sinnvoll, sich gegen jedes Risiko abzusichern. Kosten und Nutzen sollten gegenübergestellt werden. Gegen bestimmte Risiken ist es zwar nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert sich zu versichern.

Betriebshaftpflichtversicherung für Einzelunternehmen

Entscheidend ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Damit werden unbeabsichtigt bzw. fahrlässig vom Unternehmer oder dessen Mitarbeiter verursachte Sach- sowie Personen- und Vermögensschäden ausgeglichen. Schnell können Kosten, die infolge von Unfällen, PC-Ausfällen oder Umweltrisiken verursacht werden, Schadensersatzansprüche von Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten hervorrufen. Da diese das finanzielle Budget eines Einzelunternehmers meist massiv übersteigen, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unerlässlich.

Betriebsrechtsschutzversicherung für Einzelunternehmen

Ebenso sinnvoll ist eine Betriebsrechtsschutzversicherung, die den Einzelunternehmer wie seine Mitarbeiter schützt. Diese Versicherung übernimmt Kosten für den Anwalt, etwaige Expertisen und die Verfahren. Weiterhin werden Prozessentschädigungen oder Aufwendungen, die durch Kautionen, Inkasso oder Ähnliches entstehen, ersetzt.

Autoversicherung für Einzelinhaberschaft 

Mit der Autoversicherung werden sowohl Privat- wie Betriebsfahrzeuge versichert. Generell ist es für ein Einzelunternehmen essenziell, gut versichert zu sein. Wie bereits erwähnt, haftet der Einzelunternehmer mit seinem privaten Vermögen. Im Schadensfall bleibt es Geschäftspartnern und Kunden unbenommen, Klage einzureichen, was potenzielle Forderungen zusätzlich steigen lässt.

Private Vorsorge treffen (Alleininhaberschaft)

Ein Einzelunternehmer sollte über, Unfallversicherung  und Krankentaggeldversicherung nachdenken, um seine private Situation abzusichern. Denn Einzelunternehmer verfügen als Personengesellschafter nicht über eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und die Unfallversicherung wird nicht zur Pflicht. Es ist ratsam, sich beispielsweise freiwillig gegen Risiken, wie Invalidität und Alter sowie Tod mit den Angeboten der BVG zu versichern. Es steht Ihnen frei, einer Vorsorgeeinrichtung des Berufsstandes bzw. des Branchenverbandes beizutreten oder sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuschliessen. Haben Einzelunternehmer Angestellte, ist für diese ohnehin mit dem Überschreiten des Mindestlohnes eine Versicherung bei einer offiziellen BVG-Vorsorgeeinrichtung abzuschliessen. Firmeninhaber können dann ebenfalls beitreten.

Nutzen Sie dafür einfach das Formular für ein kostenloses und unverbindliches Experten Angebot für Einzelfirma gründen online

 

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