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Welche Kosten werden nicht übernommen bei Hausratversicherung? Resolved

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In der Hausratversicherung sind nicht alle Gefahren und Schäden abgedeckt. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Hausratschäden durch Krieg und inneren Unruhen. Ähnliches gilt für nukleare Schäden und Diebstähle, die von Bekannten verübt wurden. Aquarien oder Wasserbetten sind auch nicht mitversichert. Schäden durch auslaufendes Leitungswasser hingegen werden beglichen. Gleiches gilt für Glasbruchschäden, wobei diese über den entsprechenden Zusatzbaustein Glasversicherung mitversichert werden müssen.

Einbaumöbel oder –geräte, die Ihr Vermieter stellt, sind ebenfalls ausgeschlossen. Nur Ihre eigenen Einbaumöbel sind versichert. Seit 2008 schließen die Hausratversicherer grundsätzlich Elementarschäden in den Policen aus. Sie müssen separat über den Zusatzbaustein für Elementarschäden abgedeckt werden. 

Bei einem längeren Urlaub oder einer Dienstreise kann es zum teilweisen Ausfall des Versicherungsschutzes kommen. Sind Sie länger als 60 Tage nicht Zuhause, sollten Sie dies Ihrem Versicherer anzeigen. Da das Risiko für das Versicherungsunternehmen ungleich höher ist, steigen in der Regel die Beiträge.

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