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Was ist bei der Kündigung zu beachten bei Rechtsschutz? Resolved

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Ordentliche Kündigung: bei einer Vertragsdauer von einem Jahr oder länger kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden.
Bei Verträgen mit Laufzeiten über fünf Jahren können Sie die Police spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Danach verlängert sich der Kontrakt automatisch um jeweils ein Jahr und eine Kündigung ist erst wieder spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. 

  • Im Schadenfall ist auch eine Ausserordentliche Kündigung möglich. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können von diesem Recht Gebrauch machen.
    Eine ausserordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist dem Versicherungsnehmer außerordentlich oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung der Leistungspflicht zugehen.
    Hat der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle anerkannt, können beide Parteien den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner auch in diesem Fall spätestens einen Monat nach Zugang der Anerkennung der Leistungspflicht zugehen
  • Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs ist auch eine ausserordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung möglich.  Sie müssen den Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung einer Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dabei ist das Datum des Vertragsabschlusses zu beachten. 
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