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Privat fürs Alter vorsorgen, um den Lebensstandard zu sichern - 3a Vorsorge

3a vorsorge schweizPrivat fürs Alter vorsorgen, um den Lebensstandard zu sichern Die staatlichen Altersrenten, die erste Säule der Alterssicherung, sinken und werden in Zukunft immer weniger ausreichen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher werden die beiden weiteren Säulen, die der Alterssicherung dienen, immer wichtiger: Säule zwei beruht auf kapitalgedeckelten Versicherungen und ist ab einem bestimmten Einkommen verpflichtend. Säule drei eine freiwillige Ergänzung zu den beiden ersten Säulen und beruht auf einer individuellen teilweise steuerlich begünstigten privaten Vorsorge.  Säule drei spaltet sich auf in die Vorsorge 3a und 3b. Im Gegensatz zur ganz freien Vorsorge 3b zu der alle Banksparkonten zählen, die jederzeit aufgelöst werden können, ist Vorsorge 3a ausschliesslich für die Finanzierung des Alters vorgesehen und damit zweckgebunden an. Dafür ist die Säule 3a steuerlich begünstigt, was für die Säule 3b nicht gilt. 

Verschiedene Arten der Säule 3a Konten

Für die Säule 3a werden zwei verschiedene Arten an Vorsorgekonten angeboten, die auch miteinander kombiniert werden können: Sparkonten und Anlagefonds. Die rechtlichen Details sind in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Dabei ist die steuerliche Abzugsberechtigung an anerkannte Vorsorgeformen gebunden. Grundsätzlich kann jede Person, die in der Schweiz wohnt und steuerpflichtig erwerbstätig ist, in diese Säule 3a einzahlen, sei es, dass sie aufgrund einer Anstellung einer Pensionskasse angehört oder sei es, dass sie ein positives Einkommen aus einem selbstständigen Erwerb erzielt.  

Für 2019 gelten folgende Beträge:

  • Mit Pensionskasse: CHF 6'826
  • Ohne Pensionskasse: max. CHF 34'128 (max. 20% vom Nettoeinkommen)

Unterteilung der Anlageformen

1) Reines Sparen in ein Bank- oder Versicherungssparkonto mit entsprechender Verzinsung.

Diese Lösung stellt eine flexible Lösung dar, die leicht an veränderte Lebensbedingungen und Einkommensverhältnisse angepasst werden kann.  Diese Anlageform kann zudem ohne wesentlichen Einschränkungen jederzeit auf ein anderes Säule 3a-Konto übertragen werden. Einzahlungsverpflichtungen entstehen auch nicht. Diese Sparform einet sich daher vor allem für solche Personen, die bezüglich ihres Einkommens mit zukünftigen Veränderungen rechnen, die Teilbezüge planen, mit möglichen familiären und / oder beruflichen Veränderungen und solchen, die aus anderen Gründen Wert auf grösstmögliche Flexibilität legen und eine Sparlösung mit wenig Risiken suchen.

2) Reines Sparen mit anschliessender Anlage in einen Fonds.

Die Konditionen dafür hängen von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen ab. Durch diese ist die Sparform etwas weniger flexibel als die unter Punkt 1. Hierbei müssen sowohl die Wertschwankungen der Anlange als auch die zusätzlichen Kosten bei Kauf und Verkauf beachtet werden. Ein Übertrag auf eine anderes Säule 3a-Konto ist ebenfalls jederzeit möglich aber mit  Einschränkungen / zusätzlichen Kosten verbunden.  Diese Anlageform ist für Personen geeignet, bei denen der Fokus sich auf eine höhere Rendite als bei einer verzinsten Anlage richtet einen langen Anlagehorizont haben und bereit sind, dafür ein höheres Risiko zu tragen bzw. die sicher, sind, dass sie die Mittel nicht zu ungünstigen Zeitpunkten abrufen müssen. Zu diesem Personenkreis gehören solche, die eher keine familiären oder beruflichen Veränderungen erwarten und Eigenheimbesitzer, die keine regelmässigen Hypothekamortisationen anstreben.  

3) Vorsorgepolicen mit integrierter Risikoversicherung für Tod oder Invalidität.

Bei dieser Anlageform steht Versicherungsschutz im Vordergrund, Risikoprämien und andere Kosten schlucken einen Grossteil der Beiträge. Diese Lösung ist eher unflexibel, es besteht eine Einzahlungsverpflichtung, eine Anpassung an veränderte Lebensbedingungen ist ebenso schwer, wie die Übertragung auf ein anderes Säule 3a-Konto. Beides führt üblicherweise zu einer Vertragsauflösung und finanziellen Einbussen.  Eine Vorsorgepolice eignet sich vor allem für solche Personen, die weniger auf ein Sparziel hin sparen, sondern die Risiken von Tod bzw. Invalidität abdecken wollen.

4) Gemischte Vorsorge aus Vorsorgekonto mit integrierter Risikoversicherung wie unter Punkt 3 plus Anlagen in Fonds.

Auch hierbei steht die Versicherung im Vordergrund, Flexibilität und Risiken sind vergleichbar wie unter 3 beschrieben. Das gleiche gilt für den Personenkreis, der hierfür geeignet ist. 

Weitere Regelungen zu den Anlageformen Alle hier genannten Anlageformen sind bis zu den gesetzlich bestimmten Maximalbeträgen steuerlich absetzbar. Dafür muss die Einzahlung vor dem 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres erfolgen. Die Altersgrenze liegt aktuell  (Stand November 2006) bei Erreichen des Pensionsalters, eine Erhöhung für länger erwerbstätige ist in der Diskussion. Das angesparte Kapital unterliegt während der Ansparzeit nicht der Vermögenssteuer. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit müssen die Auszahlungen aus den Vorsorgepolicen zu 100% versteuert werden. Auszahlungen aus Säule 2 und 3 werden zusammengezählt und dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Dabei können mehrere Konten auch gestaffelt bezogen werden (Brechung der steuerlichen Progression).   Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne.  

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