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Die Leibrente wird mittels einer Einmalanlage erkauft.

Mit der Leibrente erhält man eine Art Rentenversicherung, die sofort einsetzt und als entsprechend sicheres Zusatzeinkommen gilt.

Zu dieser garantierten Versicherungsleistung kommt man beispielsweise, indem man vorhandene Kapitalanlagen auflöst.
Die Leibrente ist eine besonders sichere Art, seine Vorsorgeleistungen aufzustocken. Die gesetzliche Vorsorge und auch die Pensionskasse reichen oft nicht aus, sondern es bleibt eine Versorgungslücke. Deshalb kann man mit einer einmal durchgeführten Prämienzahlung lebenslang eine monatliche Rente beziehen, ohne sich Sorgen machen zu müssen. Das regelmässige, zusätzliche Einkommen aus dieser Quelle erhält man garantiert, und zwar unabhängig davon, wie sich die Börsenkurse entwickeln oder ob es zu einer Wirtschaftskrise kommt.
Die verschiedenen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Leibrente lassen sich auf die individuelle Situation abstimmen. Die klassische Zahlungsweise erfolgt monatlich, doch auch eine Zahlung in anderen Intervallen, beispielsweise in jedem Quartal, halbjährlich oder jährlich, ist möglich.
Der Vertrag für die Leibrente kann für eine Einzelperson abgeschlossen werden oder für zwei Personen. Bei der Prämienrückgewähr geht es darum, wer im Todesfall die noch vorhandene Rückgewährssumme bekommt. Wer der Begünstigte ist, kann man selbst auswählen und ggf. später ändern.
Von der Leibrente werden nur 40 % versteuert, des Weiteren muss der Rückkaufswert in den meisten Schweizer Kantonen bei der Vermögenssteuererklärung angegeben werden. Der hauptsächliche Vorteil bei der Leibrente ist die garantierte Sicherheit, die gewährleistet, dass man die vereinbarte Zahlung vom sofortigen Zeitpunkt an bis zum Lebensende erhält. Auch die Möglichkeit, den Lebenspartner oder eine andere Person mitzuversichern, macht die Leibrente zu einem interessanten Finanzprodukt.
Zu der lebenslangen Garantie der Rente kommen auch die Überschüsse aus der Anlage. Die Bezieher der Leibrente müssen sich dabei nicht um die Vermögensverwaltung oder um spezielle Aufgaben kümmern. Weder Spesen noch Gebühren für ein Depot fallen bei dem Vertrag für die Leibrente an. Lediglich die Eidgenössische Stempelsteuer muss bezahlt werden, wenn es sich um einen Versicherungsvertrag mit Prämienrückgewähr handelt.

 
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