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Hausratversicherung in der Schweiz

Hausratversicherung vergleich

Eine Hausratversicherung sorgt dafür, dass Haushaltsgegenstände im Schadenfall gleichwertig neu ersetzt werden. Die Voraussetzung: Die Versicherungssumme muss dem effektiven heutigen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen.

Für alle, die eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung sinnvoll. Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einrichtungen, die vom Mieter oder von der Mieterin installiert worden sind, z.B. Waschmaschine oder Tumbler, gehören ebenfalls zum Hausrat. In den Versicherungsschutz eingebunden sind auch entliehene, geleaste oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, welche sich in der Wohnung, im Keller oder im Estrich des Versicherungsnehmers befinden. Je nach Vereinbarung deckt die Hausratversicherung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen sowie Beschädigungen durch Dritte. Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden: Dazu gehören unter anderem Glasbruch, Wasseraustritt bei Aquarien und Wasserbetten oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten.

Schaden durch Verschulden des Versicherungsnehmers

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So muss er gestohlene Kreditkarten oder Sparbücher sofort sperren lassen. Die beschädigten Gegenstände müssen bis zur Besichtigung aufgehoben werden. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Versicherungsleistung. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens gekürzt werden.

Entschädigungssumme

Im Schadenfall entspricht die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dem maximalen Betrag der Entschädigung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme daher periodisch überprüft werden. Bei Neuanschaffungen im Haushalt empfiehlt es sich, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Eine Unterversicherung kann nämlich teuer zu stehen kommen. Einerseits wird bei einem Totalverlust höchstens die vereinbarte Versicherungssumme entschädigt, andererseits ist auch ein Teilschaden nur in dem Verhältnis gedeckt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. Eine gute Gelegenheit zur generellen Überprüfung der Versicherung bietet zum Beispiel ein Umzug, wobei das Inventar am besten pro Zimmer erfasst und schriftlich festgehalten wird. Übrigens: Seit dem 1. Januar 2007 gelten höhere Selbstbehalte bei Elementarereignissen.

Neuwert

Wichtig ist die Vereinbarung der Versicherungssumme zum Neuwert, das heisst zum heutigen Neuanschaffungspreis. Die Gegenstände im Haushalt sollten daher zum Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass die Versicherung eine automatische Teuerungsanpassung enthält, bei der die Versicherungssumme an den Hausratsindex oder an den Index der Konsumentenpreise angepasst wird. Nur mit diesen Massnahmen lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall die volle Entschädigung ausgerichtet wird.

Vorgehen bei einem Schadenfall

  • Melden Sie jeden Schaden umgehend der Versicherung.
  • Heben Sie beschädigte Sachen bis zur Besichtigung durch den Schadenexperten der Versicherung auf.
  • Nach einem Einbruch oder Raub müssen Sie diesen der Polizei anzeigen. Der Versicherung sollte ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände einschliesslich der Rechnungsbelege vorgelegt werden.

Sparmöglichkeiten

  • Mit individuell angepassten Policen können Sie Prämien sparen. So lassen sich zum Beispiel maximale Schadenssummen vereinbaren wie etwa für Diebstähle ausser Haus.
  • Den wohl grössten Spareffekt können gemeinsam lebende Paare durch das Zusammenlegen der Hausratversicherung in eine Police erzielen.
  • Schliessen Sie keine Mehrjahresverträge ab und beantragen Sie bei jeder Police das jährliche Kündigungsrecht.

Kündigung

  • Sie können Ihre Hausratversicherung ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich kündigen.
  • Nach einem Schadenfall können Sie spätestens 14 Tagen, nachdem sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten, kündigen.

Die Deckung erlischt gemäss Gesetz aber mit dem Eintreffen des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Desgleichen kann der Versicherer die Police nach Erledigung eines Schadenfalls bei erfolgter Auszahlung künden.

Nutzen Sie dafür einfach das Formular für ein kostenloses und unverbindliches Experten Angebot 

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