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Versicherung beim Leasing-Auto

Ein Auto über Leasing zu nutzen, ist für einige Menschen eine attraktive Alternative zur Finanzierung eines Autos. Daher machen auch zunehmend mehr Menschen davon Gebrauch. Man bezahlt eine monatliche Rate und nach Ablauf der Leasingzeit gibt man das Auto zurück oder wählt ein neues Modell. Wie aber sieht es beim Leasing mit dem Schutz durch die Kfz-Versicherung aus? Enthält eine Leasing-Rate automatisch eine Versicherung? Die Versicherungsfrage im Zuge eines Leasingvertrages ist eindeutig geregelt: Wer ein Auto least, der mietet es gewissermaßen für einen bestimmten Zeitraum und kann es in dieser Zeit nutzen. Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Auto angemessenen gegen Beschädigungen und Diebstahl abgesichert wird. Dafür zahlt er an den Besitzer die Leasingrate.
Kfz-Haftpflichtversicherung reicht für Leasing-Fahrzeug nicht aus
Was nun genau unter einer angemessen Versicherung zu verstehen ist, regelt im Normalfall der Leasingvertrag. Dort ist festgesetzt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ausreichend ist. Ein Leasing-Auto muss mindestens eine Teilkaskoversicherung haben. Dagegen kann eine Vollkasko-Versicherung nicht vorgeschrieben werden. Trotzdem ist es empfehlenswert, sich für den damit verbundenen Rundum-Schutz zu entscheiden, um im Falle eines Totalschadens finanziell abgesichert zu sein.
Um sich ausreichend abzusichern, verlangen Leasingpartner in den überwiegenden Fällen eine Vollkasko. Die Kosten der Beiträge müssen vom Autofahrer, sprich vom Leasingnehmer getragen werden. Ist nichts anderes vereinbart, kann dieser sich selbst um eine gute und günstige Kfz-Versicherung für sein Leasingauto kümmern. Hin und wieder gibt es auch Kombi-Angebote, bei denen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bereits in der Monatsrate inbegriffen ist. Es lohnt sich jedoch, genau nachzufragen, was der Vertrag umfasst.
GAP-Versicherung bei Leasing-Autos
Im Kleingedruckten der Verträge ist häufig vermerkt, dass man als Autofahrer sämtliche Ansprüche gegenüber der Versicherung an den Leasinggeber abtritt. Mit diesem Zusatz soll sichergestellt werden, dass der Vertragspartner im Schadensfall an sein Geld kommt. Neben der Kfz-Teilkasko oder Vollkaskoversicherung ist auch eine GAP-Versicherung für Leasing-Wagen wählbar: Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden oder wird gestohlen, bleibt man nicht auf der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert sitzen. Bei geleasten Fahrzeugen der teureren Mittel- und Oberklasse geht dieser Betrag schnell in die Tausende. Daher sollte man unbedingt auf die GAP-Deckung im Versicherungsvertrag achten.

 
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