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Garantierte Todesfallsumme und Konkursprivileg tragen dazu bei, dass zusätzlich zum persönlichen Leid kein finanzieller Schaden entsteht.

Generali Prevista (Todesfallversicherung)

Mit einer Todesfallversicherung bewahren Versicherungsnehmer ihre Liebsten vor einem bedeutenden finanziellen Risiko. Fällt das Einkommen eines Hauptverdieners weg, droht vielen hinterbliebenen Partnern und Kindern Geldnot. Mit einer Kapital- oder einer Risikolebensversicherung lässt sich zumindest das verhindern, das persönliche Leid selbstverständlich nicht.


Für wen sich einer Todesfallversicherung empfiehlt
Grundsätzlich gilt: Eine Todesfallversicherung kommt für alle Partnerschaften und Familien infrage, bei dem der Wegfall eines Einkommens finanzielle Schwierigkeiten bedeuten würde. Das trifft insbesondere dann zu, wenn einer alleine verdient oder im Vergleich zum Partner deutlich mehr. Der Hauptverdiener sollte auf seine Angehörigen eine Versicherung abschließen. Experten raten aber auch in bestimmten Fällen zu einer Police, in denen beide Partner gleich oder ähnlich viel verdienen. Vielleicht genügt ein Gehalt nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, die Ausbildung der Kinder zu finanzieren oder Raten eines Baukredits abzubezahlen. In einer solchen Situation sollten beide eine Police auf den jeweils anderen vereinbaren

Ihre Vorteile

  • Günstige Todesfall-Risikoversicherung zum Schutz Ihrer Hinterbliebenen
  • Speziell geeignet für die Absicherung der ersten und/oder zweiten Hypothek
  • Jährliches Kündigungsrecht
  • Ideal für die Absicherung unter Geschäftspartnern
  • Freie Wahl der begünstigten Personen und der Laufzeit
  • Garantierte Höhe der Prämien während der gesamten Vertragsdauer
  • Tiefstprämien für Nichtraucher


Der Risikoschutz für alle Fälle
PREVISTA zahlt den Begünstigten bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme.
Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:

  • Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Diese Variante sichert im Todesfall die Rückzahlung von Darlehen und Krediten, die nicht amortisiert werden.
  • Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit abnehmender Versicherungssumme vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital gleichmässig jährlich um einen konstanten Betrag. Diese Variante kann unter anderem zur Deckung einer zu amortisierenden 2. Hypothek eingesetzt werden. Auch zur Sicherstellung der Ausbildung der Kinder ist diese Variante geeignet.

    PREVISTA eignet sich für Sie, wenn Sie
  • im Falle Ihres Todes Ihnen nahe stehende Personen (Familie, Konkubinatspartner etc.) finanziell absichern möchten;
  • Geschäftsinhaber/-partner sind und sicherstellen möchten, dass im Todesfall der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet bleibt;
  • ein Eigenheim besitzen und Sie zur Absicherung der 1. und/oder 2. Hypothek Ihre Todesfallversicherung heranziehen möchten, damit der Lebenspartner oder die Familie im Todesfall im Eigenheim weiterwohnen kann;
  • im Rahmen der Wohneigentumsförderung Pensionskassengelder bezogen haben, und die daraus resultierenden Deckungslücken schliessen möchten;
  • nicht über 65 Jahre alt sind.

Art der Versicherung: Temporäre Todesfall-Risikoversicherung mit konstanter oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme. Haupt- oder Zusatzversicherung
Eintritts- und Schlussalter (in der Regel): PREVISTA Eintrittsalter: 18 bis 65 Jahre Schlussalter: 75 Jahre
PREVISTA Compact Eintrittsalter: 18 bis 45 Jahre Schlussalter: 65 Jahre
Vertragsdauer: -PREVISTA 1* bis 45 Jahre   -PREVISTA Compact 10, 15 oder 20 Jahre
(*Produkte inkl. Prämienbefreiung und/oder mit gleichmässig abnehmender Versicherungssumme: Vertragsdauer mind. 3 Jahre.)
Kündigung / Rückkauf / Umwandlung: Ab dem zweiten Versicherungsjahr kann der Vertrag gekündigt werden. Zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet. Sind die Prämien für mindestens drei Jahre bezahlt, ist der Rückkauf / die Umwandlung der Versicherung möglich.
Überschussbeteiligung: Es gibt keine Überschussbeteiligung. Die Höhe der Prämien ist über die ganze Vertragsdauer garantiert.
Begünstigungen/ erbrechtliches Privileg: Der Versicherungsnehmer kann die begünstigten Personen frei wählen (Säule 3b). Die Variante «unwiderruflich» ist möglich.

Die Versicherungsleistung fällt im Todesfall nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Die begünstigten Personen können die Versicherungsleistung auch bei Ausschlagung der Erbschaft (im Falle der Überschuldung) beanspruchen.
Konkursprivileg: Mit dem Konkursprivileg gehen die Ansprüche der Familie den Forderungen der Gläubiger (ausgenommen Pfandrechte) vor. Somit unterliegt weder der Versicherungsschutz des Begünstigten noch derjenige des Versicherungsnehmers der Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Ehegatte oder die direkten Nachkommen des Versicherungsnehmers begünstigt sind.

 

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