Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die erste betriebliche Absicherung,
,die ein Selbständiger für sich und seine Firma und deren Mitarbeiter abschliessen sollte
Das ergibt sich daraus, dass nach dem bürgerlichen Gesetzbuch eine Schadensersatzpflicht besteht, die man vorsätzlich,
grob fahrlässig oder fahrlässig einem anderen (Dritter) zufügt. Hierzu gehören Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Da diese Pflicht zum Ersatz in Ihrer Höhe als unbegrenzt gilt, kann sie existenzbedrohend für das jeweilige Unternehmen sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist aus diesem Grund für den Firmeninhaber und die Firma und die Mitarbeiter unverzichtbar. Berechtigte und unberechtigte Ansprüche Dritter die durch Fehler des eigenen Unternehmens entstehen werden durch die betriebliche Haftpflichtversicherung abgesichert.