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Unternehmens Unfallversicherung

Unfallversicherung (UVG)

Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gilt für Unfallversicherungen bei privaten Versicherungsgesellschaften und bei der SUVA.

Die Prämien für Berufsunfälle und -krankheiten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Prämien für Nichtberufsunfälle müssen grundsätzlich die Arbeitnehmer tragen. Der Arbeitgeber bezahlt den gesamten Prämienbetrag und zieht den Anteil des Angestellten von dessen Lohn ab.

Die UVG-Versicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzelnen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert) und kann die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Dies führt je nach Krankenkasse zu einer Prämienreduktion bis zu 10%. Sobald jemand nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, muss er dies seiner Krankenkasse melden. Die Unfalldeckung nach KVG tritt dann wieder in Kraft, die Prämie steigt.

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist von der SUVA gegen Unfall versichert.

Übrigens: Die Unfall-Versicherung nach UVG bietet einen weitaus besseren Schutz als die Unfall-Versicherung nach KVG. Die UVG-Versicherten müssen sich nämlich weder mit einer Franchise, noch mit einem Selbstbehalt an den Heilungskosten beteiligen. Ausserdem sieht das UVG bei schlimmen Unfällen weitere Leistungen wie Taggelder, Renten oder Entschädigungen vor.

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