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vollkaskoversicherung

Sie versichert Ihr Fahrzeug in der Regel gegen:

  • Selbst verschuldete Unfallschäden
  • Mutwillig entstandene Schäden (auch wenn der schuldige Fahrer Unfallflucht begeht)
  • Alle Schäden die bereits in der Teilkaskoversicherung abgedeckt sind

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich hauptsächlich bei Neuwagen. Geleaste Fahrzeuge müssen vollkaskoversichert werden.
Im Falle eines Totalschadens wird bei einem unter einjährigen Auto der Neupreis erstattet. Danach der Wiederbeschaffungswert oder bei einem Abschluss mit Zeitwertzusatz auch wesentlich mehr.

Tipps

  • Schliessen Sie Teil- und Vollkaskoversicherungen immer mit einem Zeitwertzusatz ab
  • Vergewissern Sie sich, ob Maderschäden in der Teilkasko versichert sind
  • Prüfen Sie, wie Diebstahl entschädigt wird (einige Versicherer zahlen nur den Zeitwert)
  • Prüfen Sie, ob es örtliche Beschränkungen in der Geltung der Versicherung gibt

Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung deckt Unfälle und Gesundheitsschäden die im versicherten Fahrzeug entstehen ab. Darunter fallen auch Heilungskosten, Spitalgeld, Invalidität, Taggeld und Tod von Fahrzeuginsassen.Diese Versicherung erübrigt sich allerdings, wenn die Mitfahrer über die Krankenkasse bzw. Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Dies sollte eigentlich bei allen in der Schweiz lebenden Personen der Fall sein.Wenn Sie allerdings häufig ausländische Fahrgäste oder Kunden in Geschäftsfahrzeugen mitführen, ist eine Insassen-Unfallversicherung sicher sinnvoll

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