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Zusatzversicherung komplementärmedizin schweiz

Alternativ- und Komplementärmedizin

Was bedeutet Alternativ- und Komplementär-Medizin?

Hinter dem Begriff Alternativ- und Komplementärmedizin verbirgt sich der medizinische Bereich, der nicht von der offiziellen Schulmedizin gelehrt wird. Die Grundversicherung deckt Behandlungen der Alternativmedizin sowie Therapien, die zu diesem Feld gehören, nur zum Teil ab. Wer sich bei Ärzten oder Naturheilpraktikern einer Behandlung unterziehen möchte, die der Komplementärmedizin zugeordnet werden, sollte eine Zusatzversicherung abschliessen.

Was wird im Bereich der Komplementär-Medizin von der Grundversicherung übernommen?

  • Ein im Jahr 2009 erfolgter Volksentscheid hat bewirkt, dass die Förderung der Komplementärmedizin in die Bundesverfassung aufgenommen wurde. Seit dem 01. Januar 2012 werden folgende alternative Medizingebiete durch die Grundversicherung übernommen:
    Homöopathie
  • Anthroposophische Medizin
  • Neuraltherapie
  • Traditionelle chinesische Medizin
  • Physiotherapie

Voraussetzung ist jedoch die Erfüllung von bestimmten Bedingungen.

Die Akkupunktur ist ein Bereich der traditionellen chinesischen Medizin. Behandlungen der Komplementärmedizin dürfen lediglich von anerkannten Ärzten erfolgen. Die verwendeten Medikamente müssen sich auf der Arzneimittelliste bzw. der Spezialitätenliste wiederfinden. Unter www.sl.bag.admin.ch können Sie sich weiterführend über die Spezialitätenliste informieren. Die Kostenübernahme durch die Grundversicherung hat lediglich bis zum Jahr 2017 provisorische Geltung. Dann muss neu erörtert werden, ob man alternativmedizinische Leistungen weiter durch die Grundversicherung abdecken will. Bei einer positiven Entscheidung wird weiterhin darüber befunden, in welchem Masse. Eine Ausnahme bildet die Akkupunktur, die auch weiter Teil der Grundversicherung sein wird. Zu beachten ist, dass, wie in der Grundversicherung üblich, nur die Kosten gedeckt sind, die nach Abzug des Selbstbehalts und der ausgewählten Franchise übrig bleiben.

Was deckt die Zusatzversicherung im Bereich der Komplementär-Medizin ab?

Nicht jede alternativmedizinische Therapie wird von der Grundversicherung übernommen. Alle Krankenkassen haben eine Liste, auf der unterstützte Methoden, Ärzte sowie Therapeuten und Medikamente aufgeführt werden. Unter dem Erfahrungsmedizinischen Register, kurz EMR, ist ein Gütesiegel zu verstehen, an dem sich Therapeuten orientieren und das Unterstützung durch eine grosse Anzahl von Krankenkassen erfährt. Sinnvoll ist es, mit der jeweiligen Krankenkasse im Vorfeld einer Behandlung abzuklären, ob die gewünschte Leistung übernommen wird. Beim Therapeuten erfahren Sie, was für eine Zusatzversicherung die Kosten alternativ abdecken würde. Üblicherweise kommt ein überwiegender Teil der Krankenkassen nicht für die Gesamtkosten auf, sodass Sie lediglich einen gewissen Prozentsatz erstattet bekommen. Entscheidend ist die Wahl der Zusatzversicherung, denn dieser Prozentsatz kann zwischen 50 und 90 Prozent liegen. Zudem ziehen bestimmte Versicherungen eine Franchise ab.


Manche Versicherungen haben einen Höchstbetrag, der erstattet wird und zwischen 1‘500 sowie 10‘000 Franken liegt. Es gibt auch Krankenkassen, welche die gesamten Kosten nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt decken, egal, wie hoch der Betrag ist. Es ist auf Krankenpflegezusätze hinzuweisen, welche die Anzahl der Therapiesitzungen innerhalb einer Behandlung vorschreiben.
Bitte achten Sie darauf, dass sie Leistungen der jeweiligen Zusatzversicherung bei den verschiedenen Versicherungen und dem gewünschten Produkt sehr unterschiedlich sein können. Es gibt ausserdem Pakete, die derartige Leistungen sowie weitere Services beinhalten.
 
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