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Zusatzversicherungen

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Dienstleistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unähnlich. Sie lassen sich in die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterteilen.

A-Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Zusätze für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung.

Weiter werden Versicherungen Angeboten für: Die ambulanten Zusatzversicherungen ergänzen präventive und medizinische Versorgung ausserhalb des Spitals. Daher werden verschiedene Versicherungen für folgende Bereiche Angeboten:

  • Nicht-Pflichtmedikamente
  • Alternativmedizin
  • Psychotherapie ohne ärztliche Behandlung
  • Behandlungen im Ausland
  • Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskosten und Massnahmen der Kieferchirurgie
  • Hilfsmittel
  • Notfall- und Verlegungstransporte -Rettungs- und Bergungskosten
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hauskrankenpflege und Haushaltshilfen
  • Schutz- und Reiseimpfung
  • Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Abo Fitnesscenter, Hallenbad usw.)

All diese Leistungen sind in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt.

B-Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen:

Die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt allfällige Mehrkosten bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons. Seit 1. Januar 2012 gilt die neue Spitalfinanzierung. Seitdem werden ausserkantonale Spitalaufenthalte von der Grundversicherung und dem Wohnkanton vollständig übernommen, wenn das Spital auf einer Spitalliste aufgeführt ist und die Kostenaufwand (Fallpauschale) nicht höher sind als im Wohnkanton. Ist die Fallpauschale höher als im Wohnkanton, gehen sie zu Lasten des Patienten oder dessen Zusatzversicherung. Gerade für Bewohner von Kantonen mit tiefen Spitalkosten, die sich ausserkantonal behandeln lassen wollen, kann sich der Zusatz weiter lohnen. Wie bis anhin werden Behandlungen von der Grundversicherung bezahlt, die im Wohnkanton nicht durchführbar sind (z.B. Transplantationen) oder wenn es sich um einen Notfall handelt.

  • Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung der halbprivat Versicherten zuständig.
  • Bei der Zusatzversicherung private Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung der privat Versicherten zuständig.
  • Flex-Modelle: Variante der Spitalversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz deckt diese Zusatzversicherung die vollen Kosten, für die Halbprivat- oder Privatabteilung beteiligen sich die Versicherten im von der Krankenkasse festgelegten Umfang an den zusätzlichen Kosten.
  • Hotellerie-Modelle bieten den Komfort eines 1- oder 2-Bett-Zimmers ohne freie Arztwahl. Bei einigen Versicherungsmodellen ist die Spitalwahl auf eine kasseneigene Liste eingeschränkt, was zu günstigeren Prämien führt. Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen.

Kündigung Zusatzversicherung

Der Kündigungstermin für Zusatzversicherungen ist in der Regel Ende September, die Kündigungsfristen können unterschiedlich sein. Informieren Sie sich in den Vertragsbedingungen oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Zusatzversicherungen und Grundversicherung sind nicht gekoppelt. Sie können bei unterschiedlichen Kassen abgeschlossen werden. Sie dürfen also durchaus Ihre Krankenkasse für die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherungen bei der alten Kasse behalten.

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Kapitalversicherung bei Krankheit und Unfall
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