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Betriebshaftpflichtversicherung für Bäcker und Bäckereien

Sie arbeiten, wenn alle anderen noch schlafen. Als Bäcker sorgen Sie dafür, dass schon am frühen Morgen frisches Brot und Brötchen auf dem Tisch stehen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Bäckerei sorgt dafür, dass Sie nach getaner Arbeit immer ruhig schlafen können.
In einer Bäckerei herrscht morgens rege Betriebsamkeit: die Kunden gehen ein und aus, einige sind noch nicht ganz wach. So kann es sein, dass ein Kunde in Eile nicht darauf achtet, dass der Boden gerade gewischt wurde und noch nass ist. Rutscht er aus und verletzt sich, dann haften Sie als Betriebsinhaber für den Schaden.
Aber auch der Verkauf der von Ihnen hergestellten Backwaren stellt für Sie ein Haftungsrisiko dar. Wurden versehentlich Produkte weiterverarbeitet, die in hygienisch nicht mehr einwandfreiem Zustand waren und lässt sich daraufhin ein Schaden bei den Käufern nachweisen, dann kann der finanzielle Schaden schnell zum existenzbedrohenden Problem werden.
Lesen Sie hier, was eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Bäckerei alles leistet, welche Risiken sie versichert, was sie kostet und vor allem, wie Sie den richtigen Versicherer für Ihre Bedürfnisse finden.
Betriebshaftpflichtversicherung Bäckerei: Versicherte Risiken und Leistungen
Versichert sind Personen- und Sachschäden, die mit dem Betreiben der Bäckerei einhergehen. Im  Schadenfall übernimmt der Versicherer für Sie die Heilbehandlungskosten, Schmerzensgelder und etwaigen Verdienstausfallgelder Dritter. Im Falle eines Sachschadens wird die Reparatur oder Wiederbeschaffung bezahlt. Auch das Mieten von Räumen, seien Sie gemietet oder erworben, birgt Risiken. Die Betriebshaftpflichtversicherung für die Bäckerei übernimmt daher anfallende Mietsachschäden, ebenso wie Schäden durch Ladenabwässer oder Umweltschäden, auch Ihre Verkehrssicherungspflichten sind abgesichert.
Sollten Sie neben dem reinen Verkauf der Backwaren auch ein Café betreiben, muss dies explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Die Bewirtung von Kundschaft hält immer neue Risiken bereit, denen der Versicherungsschutz angepasst werden muss. Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind auch alle angestellten Mitarbeiter versichert, ganz egal ob Voll- oder Teilzeitkraft. 
Leistungen einer Bäckerei-Betriebshaftpflichtversicherung
Nicht alle Schäden, die Ihnen angelastet werden, haben Sie auch tatsächlich zu verantworten. Doch selbst wenn Sie keine Schuld trifft, kann es sein, dass Sie sich kostenintensiv gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen müssen. Die Berufshaftpflichtversicherung für die Bäckerei klärt daher zunächst für Sie die Haftungsfrage.
Landet der Fall vor Gericht, dann vertritt der Versicherer Sie dort und kommt auch für alle dabei anfallenden Kosten auf. Ist der Schaden tatsächlich durch Ihr Verschulden entstanden, so befriedigt die Betriebshaftpflichtversicherung die Forderungen Dritter bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wohl elementarste aller Versicherungen. Sie sollten nicht darauf verzichten, denn die Haftungsrisiken als Betriebsinhaber sind zahlreich und können im schlimmsten Fall zum beruflichen und privaten Aus führen, denn Sie haften für Ihre eigenen Fehler und die Ihrer angestellten Mitarbeiter unbegrenzt, auch mit Ihrem Privatvermögen!
Eine Pauschalaussage zur Höhe der Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Bäckerei lässt sich nicht treffen, denn diese bemessen sich nach verschiedenen Angaben Ihrerseits. So ist es wichtig, wie hoch Ihr jährlicher Umsatz ist. Auch die Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeiter spielt eine Rolle. Wenn Sie ein Café unterhalten, steigt Ihr Geschäftsrisiko, was sich natürlich ebenfalls im Versicherungsbeitrag spiegelt.
Sie sollten immer sinnvoll kalkulieren, welche Höhe der Deckungssummen für Ihren Betrieb angemessen ist. Ausserdem wird die Beitragssumme durch die Höhe der gewünschten Deckungssummen mitbestimmt.
Werden mehrere Kunden aufgrund von Ihnen gelieferter Ware krank, so kann sich der Schaden schnell in immense Höhen schrauben. Dem sollten Sie vorsorglich mit der Festlegung der Deckungssummen ausreichend Rechnung tragen, ohne es zu übertreiben.
Um den Beitrag so gering wie möglich zu halten, können Sie eine jährliche Zahlweise vereinbaren, dies ist meist günstiger als monatliche oder vierteljährliche Zahlungen.Den Selbstbehalt, den Sie vereinbaren, sollten Sie genau wie die Deckungssummen vorab realistisch kalkulieren. Setzen Sie ihn so hoch wie möglich an, rentiert sich das meist über die Prämien. Aber: Vereinbaren Sie nur, was Sie im Schadenfall auch leisten können.
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