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freiwillige Zusatzversicherungen

Tipps rund um freiwillige Zusatzversicherungen

Jeder Schweizer Bürger muss per Gesetz in der obligatorischen Grundversicherung versichert sein. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen und einige Vorsorgemassnahmen ab. Über diesen grundlegenden Schutz hinausgehende Massnahmen wie Chefarztbehandlung, Massagen oder Check-Up werden nicht von der Grundversicherung nach KVG übernommen. Versicherte können sich nach einer Gesundheitsprüfung aber in einer Zusatzversicherung versichern, um von vielen zusätzlichen Massnahmen zu profitieren. 
Die Versicherungsgesellschaft ist, im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung, nicht dazu verpflichtet, den Antragssteller in die Versicherung aufzunehmen. Zudem können Versicherer bestimmte Leistungen verweigern. Wer beispielsweise an einer Allergie leidet und eine Zusatzversicherung abschliesst, die die Kosten für Behandlungen der Alternativmedizin übernehmen soll, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse alternativmedizinische Massnahmen gegen diese Allergie aus der Versicherung ausschliesst.
Gesunde Antragssteller mit einem geringen Krankheitsrisiko haben aber relativ gute Karten, einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.
EXPERTENZITAT
"Die Prämien zu den jeweiligen Versicherungen werden individuell bemessen. Neben dem Leistungspaket, das sich der Versicherte wünscht, werden die persönlichen Risiken des Antragsstellers einkalkuliert. Diese Bemessung ist abhängig von Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Sie werden im Rahmen einer Gesundheitsprüfung abgefragt."
  • Wieso profitiere ich von einer Krankenzusatzversicherung?
Jeder, der in der Schweiz wohnhaft ist, ist in der obligatorischen Grundversicherung abgesichert. Da diese Krankenversicherung aber nur zweckdienliche Behandlungen abdeckt, lohnt es sich, für bestimmte Massnahmen Zusatzversicherungen abzuschliessen. Es ist ratsam, genau zu prüfen, welche Zusatzversicherungen sich lohnen und welche man sich leisten kann. Dies sollte man am besten gemeinsam mit einem Berater tun, der einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Tarife bieten kann.
Die Wahl einer Zusatzversicherung ist sehr individuell. Durch die obligatorische Grundversicherung sind Versicherungsnehmer geschützt und erhalten eine gute medizinische Versorgung. Wer sich darüber hinaus versichern will, um bestimmte Leistungen abzudecken, sollte dies natürlich tun. Wenn man seinen eigenen Bedarf gut einschätzen kann und Angebote vergleicht, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen!
Welche Formen von Krankenzusatzversicherungen gibt es?
Wer Behandlungskosten versichern will, die über das Leistungsspektrum der obligatorischen Krankenversicherung hinausgehen, kann Zusatzversicherungen abschliessen. Sie sind - wie der Name schon sagt - ein Zusatz zur Grundversicherung und nicht obligatorisch.
Jeder Versicherer darf seine eigenen Angebote auf den Markt bringen. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen variieren also je nach Gesellschaft. Die wesentlichen Leistungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschrieben. Dieses Gesetz bildet den Rahmen für Versicherungsverträge, die angeboten werden können.
Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenversicherung unterscheidet man zwischen ambulanten und Spital-Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen übernehmen unter anderem die Kosten für alternative Behandlungsmethoden, die nicht in der obligatorischen Grundversicherung enthalten sind. Ausserdem bieten sie Massnahmen zur Prävention an. Man erhält beispielsweise einen Zuschuss von der Versicherung, wenn man ein Fitness Abo abschliesst oder sich bei Fitnesskursen anmeldet. Auch Impfungen vor einer Urlaubsreise können übernommen oder bezuschusst werden.
Zudem haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, im Rahmen der ambulanten Zusatzversicherungen eine Versicherung für die Einstellung einer Haushaltshilfe oder eines Spitex-Mitarbeiters abzuschliessen. Brillen- und Kontaktlinsenträger erhalten Vergünstigungen für diesen Bereich.
Auch die Behandlung während eines Urlaubs im Ausland und eventuell anfallende Rettungs- oder Bergungskosten können versichert werden. Zudem gibt es Zahnzusatzversicherungen, die neben kieferchirurgischen Massnahmen auch Zahnstellungskorrektur oder -behandlung anbieten und sich gerade für Eltern lohnen können, deren Kinder unter Umständen eine Zahnspange brauchen werden. Auch ältere Menschen profitieren von diesem zusätzlichen Schutz.
Das Spektrum der angebotenen Leistungen unterscheidet sich je nach Versicherung, sodass sich ein Vergleich lohnt, um die Versicherung zu finden, die den eigenen Bedürfnissen am besten entspricht.
Spital-Zusatzversicherungen
Die Spital-Zusatzversicherung bietet verschiedene Modelle, zwischen denen man wählen kann: Zusatzversicherung zur freien Spitalwahl
Mit der allgemeinen Zusatzversicherung zur freien Spitalwahl hat man die Möglichkeit, sich ohne zusätzliche Kosten auch in Spitälern ausserhalb des eigenen Wohnkantons behandeln zu lassen. Natürlich gilt das nur für Spitäler innerhalb der Schweiz. Von der Grundversicherung wird in einem solchen Fall nämlich nur eine Fallpauschale übernommen, die sich nach den Kosten der Behandlung im Wohnkanton richtet. Sind die tatsächlichen Kosten im Spital eines anderen Kantons höher, wird die Differenz nicht von der Grundversicherung übernommen!
Halbprivate und private Spitalversicherung
Mit einer halbprivaten Versicherung erhält man Vorteile wie ein Zweibettzimmer im Spital oder eine Behandlung durch den Oberarzt. Versicherte mit einer privaten Versicherung erhalten ein Einzelzimmer und eine Behandlung durch den Chefarzt.
Flexibler Spitalzusatz
Der flexible Spitalzusatz bietet die Möglichkeit, zu Beginn des Spitalaufenthalts zu wählen, welches Modell zum Einsatz kommen soll: Allgemein, halbprivat oder privat.
Wählt der Versicherte die "allgemeine Abteilung ganze Schweiz", lässt er sich gemäss der Zusatzversicherung zur freien Spitalwahl behandeln. Die Kosten werden in der Regel vollständig von der Versicherung gedeckt. Bei der Wahl der halbprivaten oder privaten Spitalversicherung muss der Versicherungsnehmer einen vertraglich festgelegten Anteil an den anfallenden Kosten zahlen. Mit einem flexiblen Spitalzusatz hat man den Vorteil, dass man niedrigere Monatsbeiträge zahlen muss. Ausserdem kann man den behandelnden Arzt wählen. Der Selbstbehalt ist aber dementsprechend höher.
  • Worauf muss ich bei einer Krankenzusatzversicherung achten?
Für die Aufnahme in eine Zusatzversicherung müssen Antragssteller Gesundheitsfragen beantworten. Im Rahmen dieser Gesundheitsprüfung wird das individuelle Krankheitsrisiko abgefragt. Persönliche Faktoren wie Geschlecht, Alter, Krankengeschichte und ausgeübter Beruf haben einen Einfluss darauf, ob der Versicherer den Antragssteller in die Versicherung aufnimmt. Man sollte die Fragen unbedingt vollständig und wahrheitsgemäss beantworten. Andernfalls könnte die Versicherung sich im Schadensfall auf Falschangaben im Versicherungsvertrag berufen und sich weigern, die nötige Zahlung zu leisten. Das wäre dann eine sogenannte Anzeigepflichtverletzung, was zur Folge haben kann, dass die Zusatzversicherung gekündigt wird.
Viele Versicherer akzeptieren Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung in der Zusatzversicherung, sofern der Antrag vor der Geburt unterzeichnet wurde. Bis zu einem bestimmten Alter werden Kinder darüber hinaus meist ohne Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung für zahnärztliche Behandlungen aufgenommen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Zahnstellungskorrektur ist diese Zusatzversicherung eine sinnvolle Idee.
Für Erwachsene gilt: Vor einer Kündigung unbedingt prüfen, ob man die Leistungen aus der bestehenden Versicherung tatsächlich nicht mehr braucht. Ausserdem muss man unbedingt abwarten, ob der neue Versicherer, bei dem man einen Antrag gestellt hat, einen auch vorbehaltlos angenommen hat. Der Versicherer hat das Recht, einen Antrag abzulehnen! Eine erneute Aufnahme in eine Zusatzversicherung ist nicht immer möglich, da sie von den Ergebnissen einer neuen Gesundheitsprüfung abhängt.
  • Die wichtigstenFragen
Bin ich auch im Ausland versichert?
Reisende sollten ihre Europäische Krankenversicherungskarte immer bei sich tragen, um im Krankheitsfall unkompliziert eine notwendige medizinische Notfallbehandlung zu erhalten. Gerade bei einer längeren Reise lohnt sich zudem eine zusätzliche Reiseversicherung. Mit dieser Versicherung werden auch Behandlungskosten ausserhalb der EU und in Nicht-EFTA-Ländern übernommen. Vor allem bei einer Reise in Länder mit einem sehr teuren Gesundheitssystem, wie den Vereinigten Staaten oder Lateinamerika, ist das eine sinnvolle Investition.
Ich lege grossen Wert auf alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder traditionelle chinesische Medizin. Lohnt sich dafür eine Zusatzversicherung?
Man kann Zusatzversicherungen abschliessen, welche die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen. Einige Leistungen aus diesem Bereich sind bereits in der obligatorischen Grundversorgung integriert, darunter anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin, vorerst jedoch nur bis 2017.
Wann und wie kündige ich meinen Versicherungsvertrag, wenn ich zu einem neuen Versicherer wechseln möchte?
Versicherte können ihren Versicherungsvertrag gemäss vertraglicher Vereinbarung kündigen. Im Normalfall endet die Kündigungsfrist am 30. September. Es gibt jedoch auch einige Versicherer die eine Kündigungsfrist von sechs Monaten haben, sprich die Kündigungsfrist endet hier am 30. Juni. Bis dahin hat man die Möglichkeit, den alten Vertrag zu kündigen, um einen neuen für das kommende Jahr abzuschliessen.
Das Risiko
Die obligatorische Grundversicherung deckt lediglich zweckdienliche Behandlungen ab. Alle zusätzlichen Behandlungen müssen vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden.
Dein Vorteil
Wer Behandlungskosten versichern will, die über das Leistungsspektrum der obligatorischen Krankenversicherung hinausgehen, kann Zusatzversicherungen abschliessen.
Unser Tipp
Jeder Versicherer darf seine eigenen Angebote auf den Markt bringen. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen variieren also je nach Gesellschaft. Die wesentlichen Leistungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorgeschrieben.
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