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Motorfahrzeugversicherung

Gut geschützt im Strassenverkehr mit diesen Motorfahrzeugversicherungen
Die Schweizer Autofahrer sind gut geschützt im Strassenverkehr unterwegs, denn die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist hier Pflicht für jedes Fahrzeug. Damit sind nahezu alle Schäden abgedeckt, die Dritten oder fremden Gegenständen zugefügt werden. Ausserdem hat man die Möglichkeit sich zusätzlich freiwillig zu versichern, um auch Schäden am eigenen Auto oder den Beifahrern abzudecken.
EXPERTENZITAT
"Es ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass einen im Laufe seines Lebens ein Rechtsstreit trifft. Ob man dann auch eine Versicherung braucht, hängt davon ab um was es geht und wie teuer der Prozess wird! Ein Beispiel: Man fällt auf einen Handwerker herein, der lausige Arbeit abliefert, die nachgebessert werden muss, wodurch sich zusätzliche Kosten ergeben. In so einer Situation ist jeder froh, wenn er nicht auch noch viele Tausend Franken in die Hand nehmen muss, um zu seinem Recht zu kommen. Auch Prozesse gegen einen Arzt, beispielsweise wegen eines Behandlungsfehlers, kann man sich im Normalfall ohne Versicherung gar nicht leisten."
  • Wieso profitiere ich von einer Motorfahrzeugversicherung?
Da die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung in der Schweiz Pflicht ist, kann jedes motorisierte, zulassungspflichtige Fahrzeug nur dann angemeldet werden, wenn der Halter eine entsprechende Versicherung nachweisen kann. Damit soll der Schutz von Unfallgeschädigten gewährleistet werden. Denn: Ob beim Einparken ein kleiner Kratzer verursacht wurde, oder man in einen Unfall mit mehreren Fahrzeugen und verletzten Personen verwickelt wurde – ein Verkehrsunfall kann schnell zum finanziellen Fiasko werden! Damit dies nicht bittere Realität wird, gibt es Versicherungen, die je nach gewähltem Produkt unterschiedliche Risiken abdecken.
  • Welche Formen von Motorfahrzeugversicherungen gibt es?
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung dient dazu, Personen- und Sachschäden einer dritten Person im Strassenverkehr abzudecken, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Egal ob es sich um einen Auffahrunfall handelt oder einen Unfall mit verletzten Personen.
Wer jedoch Schäden an der eigenen Person oder am eigenen Auto absichern möchte, muss sich zusätzlich versichern.
Allerdings gibt es den sogenannten Selbstbehalt. Darunter versteht sich die Summe pro Schadensfall, für die der Fahrer selbst aufkommen muss. Der Versicherer zahlt dann lediglich die Differenz zwischen Schadenssumme und Selbstbehalt. Allgemein beträgt der Selbstbehalt für junge Fahrer bis 25 Jahren 1000 Franken, bei unerfahrenen Fahrern, die zwar über 25 Jahre alt sind, aber weniger als zwei Jahre den Führerausweis besitzen, liegt der Selbstbehalt bei 500 Franken. Für alle anderen gibt es keinen Selbstbehalt.
Motorfahrzeug-Versicherung: Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
Da die Prämienhöhe von zahlreichen Faktoren abhängig ist, lässt sich pauschal kein genauer Betrag vorab nennen. Allerdings ist sicher, dass folgende Faktoren die Summe massgeblich beeinflussen: Alter, Geschlecht, Nationalität, Motorisierung und Ausstattung des Fahrzeugs sowie Dauer des Besitzes des Führerausweises und ob bereits Schäden verursacht wurden.
Während man den Abschluss einer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung nicht vermeiden kann, sind die weiteren Autoversicherungen freiwillig. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kaskoversicherungen. Diese teilt man unter anderem in die Kollisionskasko- und die Teilkaskoversicherung ein. Je nach Bedarf und Geldbeutel kann man sich für verschiedene Zusatzoptionen entscheid
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, aber nicht selbstverursacht wurden: Darunter fallen Diebstahl, Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung, Schäden durch Vandalismus, oder Naturgewalten, wie Hochwasser oder Sturm. Ausserdem zahlt die Teilkaskoversicherung bei Wildunfällen und je nach Versicherer auch bei Marderbiss. Bei Marderbiss ist es wichtig, dass ein Versicherer nicht nur die reinen Bissschäden deckt, sondern auch die daraus entstehenden Folgekosten.
Kollisionskaskoversicherung
Die Kollisionskaskoversicherung besteht aus der Teilkaskoversicherung und der Kollisionsversicherung. Letztere deckt selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug komplett ab und enthält ausserdem den Zeitwertzusatz, wenn man diesen ebenfalls mitversichert. Dieser Zusatz gewährleistet, dass im Fall eines Totalschadens je nach Gesellschaft zwischen 5-20% mehr erstattet werden, als der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall betrug. Dieser Entschädigungsbetrag ermöglicht es einem, ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu beschaffen. Die Vollkaskoversicherung sorgt also für einen Rundumschutz für Fahrzeug und Halter. Auch hier ist es wichtig, Prämien und Beiträge der verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, um die beste Motorfahrzeugversicherung für sich zu finden.
Assistance/Pannenhilfe
Mit der Assistance/Pannenhilfe sichert man sich ab, wenn man eine Panne hat oder nach einem Unfall nicht mehr weiterfahren kann. Viele Gesellschaften arbeiten mit etablierten Abschleppdiensten zusammen oder haben einen eigenen Dienst. Oftmals sind auch die Kosten für einen Mietwagen usw. mitversichert. Bei einem älteren Fahrzeug ist dies eine sehr empfehlenswerte Deckung.
Insassenunfallversicherung
Die vierte Art der Autoversicherung ist die Insassenunfallversicherung. Diese ist ebenso freiwillig und dient dazu Heilungskosten, Taggeld und Spitaltaggeld, oder Leistungen bei Todesfall oder Invalidität abzudecken. Manche Gesellschaften bieten sogar die Möglichkeit, das Haustier mitzuversichern. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn häufig fremde Personen oder ausländische Bürger mit dem Fahrzeug transportiert werden und man sich nicht sicher ist, wie deren Versicherungsschutz aussieht. Wer in der Schweiz lebt, ist normalerweise über die obligatorische Unfallversicherung und die Krankenkasse ausreichend gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert.
  • Worauf muss ich bei einer Motorfahrzeugversicherung achten?
Egal ob Wechsel oder Neuabschluss, damit das beste Versicherungspaket zusammengestellt werden kann, gilt es einiges zu beachten.
Keine gesetzlichen Vorgaben bei den Kaskoversicherungen
Komplizierter wird der Versicherungsvergleich bei der Kaskoversicherung, also der Teil- und Kollisionskasko. Hier gibt es im Unterschied zur Haftpflicht keine gesetzlichen Vorgaben. Einige Punkte lohnt es aber ganz besonders genau unter die Lupe zu nehmen:
Auf jeden Fall sollte die Versicherung den Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit beinhalten. Die Versicherung begleicht damit den Schaden auch dann in vollem Umfang, wenn man beispielsweise ein Stoppschild nicht beachtet hat. Fehlt diese Option, kann die Versicherung Geld vom Versicherten zurückfordern.
Für Neuwagenbesitzer ist der Zeitwertzusatz ein wichtiger Faktor im Versicherungsvergleich: Je länger bei Diebstahl oder Totalschaden der Zeitwertzusatz gewährt wird, umso besser.
Viele Versicherer bieten einen Rabatt, wenn eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschritten wird, das Auto nachts in der Garage parkt, nur ein einziger Fahrer mit dem Fahrzeug unterwegs ist oder Schäden nur in bestimmten Werkstätten, zum Beispiel Vertragswerkstätten, repariert werden. Gerade auf die Werkstattbindung sollten Versicherungskunden nur eingehen, wenn sie sich auch wirklich daranhalten wollen und können. Denn: Vertragswerkstätten sind meist etwas teurer.
  • Die wichtigsten Fragen
Was ist eine 0-Promille-Option?
Um die Beiträge für die Policen zu senken, bieten viele Versicherer Sonderoptionen an. Allerdings ist bei solchen Angeboten Vorsicht geboten: Bei 0-Promille-Option beispielsweise reicht es schon aus, nur ein Glas getrunken zu haben. Wenn dann ein Unfall geschieht, dann zahlt die Versicherung nicht, egal ob die Promille-Grenze bei 0,2 oder 1,5 lag. Der Preis ist nur deshalb so tief, weil die Versicherer wissen, dass sie viele Unfälle nicht bezahlen müssen - gegebenenfalls ist dann auch der eigene Unfall dabei.
Was ist ein Bonus-Malus?
Die Versicherungsprämien sind vom Schadenverlauf abhängig. Tritt ein Schadenfall ein, um den sich die Versicherung kümmern muss, erhöht sich die Prämie im folgenden Kalenderjahr. Die Erhöhung betrifft jedoch nur die vom Schadenfall betroffene Versicherung. Für jedes eingetretene Schadenereignis, das zu einer Entschädigung oder Rückstellung führt, erfolgt eine Erhöhung der Bonusstufe um vier Stufen. Mit dem Zusatz "Bonusschutz" wirkt sich der erste Schadenfall pro Jahr und Branche nicht negativ auf die Prämien aus, es gibt also keine Prämienerhöhung.
Was bedeutet "fahrlässig" und wie unterscheidet es sich von "grob fahrlässig"?
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Schadenverursacher nicht die durchschnittliche Sorgfalt walten lässt. Es wird zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Während bei leichter Fahrlässigkeit die gebotene Sorgfalt ausser Acht gelassen wird, werden bei grober Fahrlässigkeit elementarste Vorsichtsgebote missachtet.
Bei grobfahrlässig verursachten Schäden steht dem Versicherer ein gesetzliches Regress- bzw. Kürzungsrecht zu. Mit dem "Grobfahrlässigkeits-Schutz" besteht die Möglichkeit, eine Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit auszuschliessen. Für unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss sowie durch Geschwindigkeitsexzesse verursachte Schäden besteht jedoch eine Regresspflicht.
Was versteht man unter der sogenannten "Grünen Karte"?
Der Zweck der "Grünen Karte" besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass für das Fahrzeug eine ausreichende Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Grüne Karte wird von 47 meist europäischen Versicherungsbüros herausgegeben, die unter der Schirmherrschaft einer Dachorganisation, dem Council of Bureaux (CoB), zusammengeschlossen sind. Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) ist Mitglied des CoB und untersteht in dieser Eigenschaft der Verpflichtung, bei der Herausgabe der Grünen Karte dessen Vorgaben zu befolgen. Das NVB hat die schweizerischen Mitgliedsgesellschaften ermächtigt, die Grünen Karten nach seinen Vorgaben selbst herauszugeben. Die Grüne Karte muss bei dem Versicherer bestellt werden, bei dem die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs besteht. In der Regel geben die Versicherer die Grüne Karte nach Vertragsabschluss automatisch ab.
Bin ich mit meiner Motorfahrzeughaftpflichtversicherung auch im Ausland abgesichert?
Ja, und zwar in allen Ländern, mit denen ein gemeinsames Abkommen besteht, bzw. die Grüne Karte gültig ist. Wenn jemand nur eine Teilkaskoversicherung hat, sollte man prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zusätzlich eine befristete Kollisionskasko-Versicherung abzuschliessen, die sogenannte Ferienkaskoversicherung.
Wie erstellt man einen Versicherungsnachweis?
Damit ein Motorfahrzeug zum Verkehr zugelassen wird, benötigt das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis. Schliesst man eine Versicherung ab, wird ein Versicherungsnachweis an das zuständige Strassenverkehrsamt geleitet und das Fahrzeug kann damit eingelöst werden.
EXPERTENZITAT
Ein passender Rundum-Schutz ist besonders bei der Autoversicherung wichtig, denn schnell gehen Schadenssummen in den Millionenbereich! Während die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung noch übersichtlich ist, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, sieht das im Bereich der Teil- und Kollisionskasko-Versicherung schon anders aus. Hier sind die Versicherungsträger nicht reglementiert. Dies kann zu vollkommen unterschiedlichen Versicherungsleistungen und -prämien führen.
Deshalb empfiehlt es sich, den perfekten Schutz von unabhängigen Beratern zusammenstellen zu lassen. Sie kennen die Vorteile und Risiken und können beurteilen, welche Versicherung zu welchen Bedürfnissen passt.
Das Risiko
Da die Motorfahrzeugversicherung in der Schweiz Pflicht ist, kann jedes motorisierte, zulassungspflichtige Fahrzeug nur dann angemeldet werden, wenn der Halter eine entsprechende Versicherung nachweisen kann.
Dein Vorteil
Damit dieser Fall nicht eintritt, gibt es die Motorfahrzeugversicherung. Sie deckt, je nach gewählter Versicherungsart, die Kosten des Schadens ab. Sie dient dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten.
Unser Tipp
Viele Versicherer bieten einen Rabatt, wenn eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschritten wird, das Auto nachts in der Garage parkt, nur ein einziger Fahrer mit dem Fahrzeug unterwegs ist oder Schäden nur in bestimmten Werkstätten, zum Beispiel Vertragswerkstätten, repariert werden.
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