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Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker

Wo gehobelt wird, da fallen Späne oder doch besser: Wo ein Dach gedeckt wird, da fallen Ziegel. Die Arbeit eines Dachdeckers ist anspruchsvoll und steckt voller Gefahren. Lesen Sie hier, wie Sie sich als Unternehmer vor finanziellen Schäden schützen können.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Betrieb unentbehrlich. Für einen Handwerksbetrieb, in dem der Unternehmer nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter, der Kundschaft und vorbeigehender Passanten zu gewährleisten hat, sondern auch für durch sein Unternehmen verursachte Schäden geradestehen muss, ist sie von noch grösserer Bedeutung.
Schnell führt ein kleiner Fehler in der Ausführung zu grossen Schäden am Bauobjekt: hat z.B ein Mitarbeiter den Mindestabstand  zwischen der Tropfkante von Kupferblechen und dem abgedeckten Bauteil nicht eingehalten, verfärbt sich die Hausfassade Monate später durch ablaufendes, kupferhaltiges Wasser braun.
Das Ergebnis: Ein Schaden, der in die Tausende geht, und ein zu Recht unzufriedener Kunde. Am Ärgernis selbst kann man erstmal nichts ändern, aber die schnellstmögliche Behebung des Schadens sollte nun oberstes Anliegen sein. Dies ist nur möglich, wenn dazu auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dafür und für viele weitere Fälle benötigen Dachdeckerbetriebe eine Betriebshaftpflichtversicherung, die sich schnell um die Regulierung des entstandenen Schadens bemüht.
Betriebshaftpflicht: Leistungen für Dachdecker
Der Versicherer übernimmt an Sie gestellte begründete Schadensersatzansprüche sowie die Kosten, die mit der Regulierung des Schadens zusammenhängen (Gerichts- und Anwaltskosten bspw.). Es werden auch die Kosten erstattet, die bei der Klärung der Frage, ob ein Schaden zu Recht geltend gemacht wird oder nicht, entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker ist somit auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Versichert sind Sie selbst und Ihre Mitarbeiter. Zu beachten ist, dass Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet sind, genau anzugeben, welche Tätigkeiten von Ihrem Unternehmen ausgeführt werden.
Nur für explizit genannte Tätigkeiten muss der Versicherer tatsächlich die Kosten übernehmen! Es spielt dabei keine Rolle, wie die Bezeichnung Ihres Gewerbes bei der Gewerbeanmeldung war; nur die tatsächlichen Arbeiten, die Sie ausführen, sind massgebend und sollten alle im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten werden.
Im Allgemeinen wird eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von einer bis drei Millionen Euro, je nach Anbieter, vereinbart.
Dies ist auch ausreichend, wenn Sie vorwiegend für private Auftraggeber tätig sind. Haben Sie auch Grossprojekte, sollten Sie eine Individualsumme vereinbaren, die den Gegebenheiten gerecht wird.
Eine Selbstbeteiligung festzulegen, kann die Kosten Ihrer Versicherung senken; sie sollte von Ihnen aber auch jederzeit zu leisten, also nicht zu hoch angesetzt sein. Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung sind außerdem abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, der Höhe der Versicherungssumme und den von Ihnen gewünschten zusätzlichen Absicherungen. Was im Einzelnen im Standardpaket Ihres Versicherers enthalten ist, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Beratung und Angebot Betriebshaftpflicht für Dachdecker
Sind Mietschäden in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker eingeschlossen oder nicht? Was ist mit Umweltschäden? Muss ich zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abschliessen oder ist diese in meiner Betriebshaftpflicht enthalten?
Die Liste der Fragen, die Sie sich stellen müssen, ist lang. Da der Leistungskatalog umfangreich und von Fall zu Fall und Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ist, ist es ratsam, eine Beratung hierzu in Anspruch zu nehmen, damit Ihnen der Schutz garantiert werden kann, der individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Ansprüche zugeschnitten ist.
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