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Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten

Betriebshaftpflichtversicherungen für Kindergärten & KiTas
In einem Kindergarten kommen täglich viele Menschen zusammen, große und kleine. Die Kindergartenleitung übernimmt dabei große Verantwortung und sollte zumindest finanziell einen Teil davon abgeben. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Kindergarten ist ein Muss! Lesen Sie hier alles Wichtige zum Thema.
 
Betriebshaftpflichtversicherung Kindergarten
 
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Betriebshaftpflicht-Vergleich
Kindergarten / KiTa
Eltern geben ihre Sprösslinge in die Obhut der Erzieher und der Kindergartenleitung und erwarten, dass ihre Kinder im Kindergarten oder der KiTa umsorgt und beschützt werden – in allen Bereichen, auch in Haftungsfragen.
 
Kindergärten und KiTas unterliegen im Falle eines Schadens, wie jedes beliebige Unternehmen auch, einer Haftungspflicht. Ein Kind rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und fällt hin. Verletzt hat es sich Gott sei Dank nicht, aber die Brille, die es trug, ist heruntergefallen und die Gläser sind zerbrochen.
 
Dies ist ein harmloses Schadenbeispiel und nur eins von vielen. Eine Brille zu ersetzen ist meist kein Problem für einen Betrieb, aber werden Personen beschädigt, dann summieren sich die Kosten schnell.
 
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Kindergarten bzw. KiTa eine absolute Basisversicherung. Nur so ist gewährleistet, dass eine Forderung Dritter auch befriedigt werden kann.
 
Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung für Kindergärten?
Eine Betriebshaftpflicht für Kindergärten deckt die gesetzliche Haftpflicht ab. So werden z.B. Schadenersatzforderungen gedeckt, die infolge einer mangelnden Sicherung des Betriebsgeländes auftreten können. Auch nach Kindergartenfesten mit verdorbenen Lebensmitteln oder Schlüsselverlust bei angemieteten Räumlichkeiten springt die Betriebshaftpflicht ein. Im Einzelnen sollten Sie auf die Vertragsgestaltung achten.
 
Sind Schäden durch die Kinder versichert?
Schäden, die Kinder verursachen, sind in der Betriebshaftpflichtversicherung nur bedingt versichert: Wenn die Erzieher ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, zahlt die Betriebshaftpflicht den Schaden. Ist das nicht der Fall, haftet die Versicherung nicht, da Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig gelten. Der Kindergarten ist dann aber auch nicht ersatzpflichtig.
 
Ist eine Berufshaftpflicht für Erzieher sinnvoll?
Eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher kann durchaus sinnvoll sein: Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber oder Dienstherr zwar die Verantwortung für Fehler der Mitarbeiter, doch kann er diese bei schwereren Vergehen auch in Regress nehmen. Außerdem können Eltern ihre Haftungsansprüche auch direkt an den Erzieher stellen..
 
Betriebshaftpflichtversicherungen für Kindergärten / KiTas im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Kindergarten Betriebshaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich in Frage kommender Betriebshaftpflichtversicherungen an. Im Anschluss an den Vergleich können Sie auch ein verbindliches Angebot für die Kindergarten Betriebshaftpflichtversicherung anfordern. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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