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Betriebshaftpflichtversicherung Catering

Wer einen Catering (Partyservice) führt, muss sich nicht nur über die Anrichtung von Speisen und Getränken Gedanken machen: Auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist wichtig. Gibt es keine, kann das sogar zur Existenzfrage werden.

Betriebshaftpflicht-Vergleich Catering  (Partyservice)

Bei Ereignissen wie Hochzeiten oder Firmenfeiern nimmt der Partyservice den Verantwortlichen einiges an Arbeit ab: Die Speisen werden nicht nur fertig angerichtet, sondern auch zum richtigen Zeitpunkt geliefert, das mitgelieferte Geschirr später wieder abgeholt und gespült.
 
Nicht selten sind die Angestellten des Partyservice darüber hinaus für die Bedienung der Gäste zuständig; oft verleiht der Betrieb zudem Stühle und Tische für die Partys. Sind die Gäste zufrieden, empfehlen sie den Caterer weiter. Sind sie jedoch nicht zufrieden, kann das dem Ruf des Geschäftes schnell Schaden zufügen – um so mehr, wenn es sich bei den Beschwerden um ernsthafte Anschuldigungen handelt.
 
Dabei reicht eine kleine Unachtsamkeit, um für großen Ärger zu sorgen: So etwa, wenn die Kühlung für die Lachshäppchen nicht funktioniert hat und die Gäste nach dem Verzehr ins Krankenhaus müssen. Oder wenn beim Spülen eines Glases ein Stückchen abbricht und sich ein Kunde an dem kaputten Glas die Lippe aufschneidet. In solchen Fällen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Catering unverzichtbar.
 

Betriebshaftpflichtversicherung Catering Versicherungsvergleich

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