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Betriebshaftpflichtversicherung Imbiss

Betriebshaftpflichtversicherung Imbiss

Auch aus dem Betrieb eines Imbisswagens oder eines stationären Schnell-Restaurants heraus können Schäden verursacht werden, für deren Regulierung der Betreiber geradestehen muss.

Abhängig von der Gesellschaftsform haftet der Inhaber im Ernstfall mit seinem gesamten privaten Vermögen. Eine Betriebshaftpflicht für einen Imbiss begrenzt diese Haftung auf den Versicherungsbeitrag und stellt damit einen der wichtigsten Versicherungsverträge überhaupt dar. Schon aus dem Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Deckungssummen lässt sich ein Kosten-Nutzen-Verhältnis ableiten, das aus unternehmerischer Sicht hervorragend ist. Ein Blick auf den Versicherungsumfang zeigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen Imbiss oder auch Imbisswagen sehr viel mehr leistet, als lediglich die Schäden zu regulieren.

Umfassender Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung für ein Imbiss

Als Inhaber eines Schnell-Restaurants geniesst der Versicherungsnehmer nämlich im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, auch Gewerbehaftpflichtversicherung genannt, einen passiven Rechtsschutz: Werden unberechtigte oder unangemessene Schadenersatzforderungen gegen ihn gerichtet, setzt sich die Versicherung für seine Interessen ein. Grundsätzlich haftet der Imbiss nämlich nur, wenn durch den Inhaber oder seine entgeltlich beschäftigten Mitarbeiter fahrlässig oder grob fahrlässig Schäden bei Dritten verursacht werden. Der Vorsatz ist bei jeder Versicherung ausgeschlossen. Wenn die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz haben, werden bei Sachschäden Abzüge für Alter und Abnutzung vorgenommen. Die Betriebshaftpflicht kämpft also für das Recht ihres Versicherungsnehmers. Selbstverständlich werden die berechtigten Ansprüche reguliert, sodass der Imbiss-Inhaber seiner gesetzmäßigen Verpflichtung vollumfänglich nachkommt.

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