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Betriebshaftpflichtversicherung Pizzeria

Betriebshaftpflichtversicherung Pizzeria

Bei der Herstellung von Pizza, Salat & Co. werden frische Lebensmittel verarbeitet, was zur Qualität der Speisen beiträgt, aber eben auch Risiken beinhaltet:

Werden versehentlich kontaminierte Zutaten verwendet und kommt es daraufhin zu Erkrankungen, haftet der Inhaber für alle Folgen. Bei diesen Personenschäden können sich die Kosten schnell summieren, die finanzielle Existenz steht auf dem Spiel. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Pizzeria ist schon aus diesem Grund angeraten, allerdings umfasst der Versicherungsschutz deutlich mehr.

Potenzielle Schadenersatzansprüche lassen sich nicht kalkulieren, vor allem bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung nicht absehbar. Ebenso wenig lassen sich auf der anderen Seite die Schäden selbst gänzlich vermeiden, auch wenn der Inhaber und seine Angestellten sorgfältig und umsichtig arbeiten. Die Betriebshaftpflichtversicherung Pizzeria befasst sich daher mit allen fahrlässig und grob fahrlässig vom Personal des gastronomischen Betriebes bei Dritten verursachten Schäden. Um den Versicherungsnehmer, also die Pizzeria, optimal zu schützen, prüft die Versicherung aber im ersten Schritt die Rechtmäßigkeit der erhobenen Forderungen: Ist den entgeltlich beschäftigten Personen und dem Inhaber keine Schuld nachzuweisen, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung Pizzeria die Ansprüche ebenso ab, wie sie zu hohen Forderungen reklamiert. Gerade die Frage der Entschädigung zum Zeitwert gibt nämlich immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen, die der Inhaber der Pizzeria ohne Betriebshaftpflicht selbst führen müsste.

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