FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft
Historische Hintergründe
Die Entstehung der Fortuna-Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft geht auf den ehemals Schweizer Bereich der DEURAG (Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG) zurück, die in Glarus ihren Sitz hatte. 1986 übernahm die damalige FORTUNA-Lebens-Versicherungs-Gesellschaft dieses Unternehmen und führte es als FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft weiter. Die Fortuna Gruppe wurde 1996 von der GENERALI-Gruppe Schweiz übernommen. Seither firmiert die FORTUNA innerhalb dieses Unternehmens unter der FORTUNA Rechtsschutz-Versicherungs-Gesellschaft AG. Seit den letzten Jahren darf sich die GENERALI-Gruppe zu den bekanntesten Schweizer Versicherern zählen. Die FORTUNA besitzt fünf Standorte in Adliswil, Nyon, Lugano, Bern und St. Gallen. Sie beschäftigt 80 Juristen sowie Rechtsanwälte. Ein wesentlicher Unterschied zu Mitbewerbern ist der ausschliessliche Einsatz von ausgebildeten Juristen. Circa 15000 Rechtsfälle werden im Jahr bearbeitet. Mehr als 30000 Rechtsauskünfte werden jährlich erteilt.
Ihr gutes Recht – nutzen Sie folgende Vorteile
FORTUNA hat keine Karenz- und Wartefristen. Unmittelbar nach dem Vertragsabschluss gilt Ihr Versicherungsschutz.
Nicht nur innerhalb der Schweiz bietet FORTUNA eine umfassende Deckung. Schadens- und Strafrecht sind bei FORTUNA weltweit abgedeckt.
FORTUNA verzichtet auf Mindeststreitwerte und Selbstbehalte.
FORTUNA führt präventive Rechtsberatungen durch und berät in nicht gedeckten Fällen.
Beim kombinierten Abschluss von Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet FORTUNA einen Rabatt von bis zu 5%.
Die Rechtsschutzversicherung an Ihrer Seite
Mit der FORTUNA Rechtsschutzversicherung werden Ihre Rechtsansprüche als Privatperson sowie Verkehrsteilnehmer optimal vertreten und verteidigt.
Für nur 1 Franken pro Tag: 1 Jahr lang Schutz für die ganze Familie!
Für Einzelpersonen bieten FORTUNA den Privatrechtsschutz für CHF 215,- / für Familien für CHF 270,-.
FORTUNA regeln Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter, dem Arbeitgeber oder treten bei Schwierigkeiten mit Kaufverträgen oder Versicherungen für Sie ein. Der Rechtsschutz umfasst auch die Arbeitslosenkasse oder andere Behörden.
Den Verkehrsrechtsschutz erhalten einzelne Personen bereits für CHF 100,- / Familien für CHF 135, -.
Beinhaltet sind Streitfälle im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. FORTUNA sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Kaufverträge für Autos oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reparaturkosten geht.
Wenn Sie Privat- und Verkehrsrechtsschutz kombinieren, liegen die Prämien für Einzelpersonen bei CHF 295.– / für Familien bei CHF 365.–
Leistungsüberblick der Rechtsschutzversicherung FORTUNA
Folgende Leistungen erwarten Sie bei der FORTUNA im Rahmen versicherter Fälle bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 1000'000.– (in der Schweiz) sowie CHF 100'000.– (im Ausland) übernommen:
Ihre Forderung geltend machen
Vertretung sowie Verteidigung vor Gericht
Bearbeitungskosten, Gerichtsgebühren, sonstige amtliche Verfahrenskosten
Übernahme der Anwaltshonorare
Bezahlung von Gutachten bzw. Expertisen und Inkassokosten
Kautionsvorschuss bis zu CHF 100'000.– bei drohender Untersuchungshaft
Dazu kommen:
Prozessentschädigung an die Gegenpartei
Rechtsauskunft am Telefon
Inkassokosten bei gerichtlich oder auf ähnliche Weise zugesprochenen Beträgen
Geltung:
Der Rechtsschutz startet ab dem in der Police notierten Datum, das heisst keine Wartefristen.
Kein Schutz bei Fällen, die bereits vor Beginn der Deckung zustande kamen.
Weltweite Geltung im Schadensersatz- und Strafrecht, ansonsten in der Schweiz sowie dem Fürstentum Liechtenstein.
Versichert ist der in der Police eingetragene Versicherungsnehmer, wobei bei Alleinerziehenden auch ein Versicherungsschutz für minderjährige Kinder besteht.
Familienversicherungen gelten für den Versicherungsnehmer, den Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese im gleichen Haushalt leben.
Kombinierte Privat- und Verkehrsrechtsversicherung - Rabatt von CHF 20,- jährlich
Keine Wartefrist, kein Mindeststreitwert!
Der Vertrag kann von der Versicherung 3 Monate vor Vertragsablauf oder nach einer erbrachten Leistung sowie beim Verschweigen von Gefahrentatsachen aufgelöst werden.
Ein Anwalt kann vom Versicherten vorgeschlagen werden, wobei keine Verpflichtung besteht, den Vorschlag anzunehmen. Der Versicherte kann dann drei weitere Vorschläge unterbreiten, aus denen der Versicherer einen Anwalt auswählt.
Opferhilfe, Schadenersatz, Strafrecht, Versicherungsrecht sowie Eigentums- und Mietrecht
Vertragsrecht, Arbeitsrecht, aber auch Patientenrecht und Nachbarrecht
Spezielle Deckung besteht bei Eigentumsrecht, Vereinsrecht, Konsumkreditrecht und Produkthaftpflichtrecht
Schadenersatz, Opferhilfe, Strafrecht, Versicherungsrecht, Administrativ-Verfahren, Wiedererlangen des Führerausweises, Fahrzeugvertragsrecht
Spezielle Deckung besteht bei: Eigentumsrecht, Konsumkreditrecht
Davon ausgenommen sind unter anderem Fälle, im Rahmen des Lenkens eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis.
Beratungsrechtsgebiete:
Eherecht, Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Internetrecht, Öffentliches Baurecht, Steuerrecht
Im Bezug auf den Beratungsrechtsschutz sind alle nicht-versicherten Rechtsgebiete zu sehen.
FORTUNA bietet eine kostenfreie telefonische Rechtsauskunft bis zu 2 Stunden pro Rechtsfall bei nicht gedeckten Rechtsangelegenheiten.
Allgemeine Dienstleistungen:
Recht bekommen, statt klein beigeben
Bei Mediation in der Schweiz erfolgt die Kostenübernahme, die Prozessentschädigung ist kostenpflichtig.
Versichert werden von der FORTUNA folgende Bereiche:
Werkvertrag im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus Neu- oder Umbauten oder anderen, die versicherte Immobilie betreffende Werkverträge, insofern für einzelne oder auch alle Arbeiten eine behördliche Bewilligung notwendig ist und die Gesamtbausumme nicht höher als CHF 100‘000.- ist.
Probleme, die im Zusammenhang mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten zugunsten oder zulasten der Versicherten Immobilie entstehen.
Streitigkeiten des Versicherten mit anderen Stockwerkeigentümern, welche die gemeinschaftlichen Kosten und Lasten betreffen bzw. im Bezug zu baulichen Massnahmen stehen, wenn diesbezüglich keine behördliche Bewilligung gefordert wird.
Streitigkeiten des Versicherten mit seinen unmittelbaren Nachbarn der jeweils versicherten Immobilie:
- bei Beeinträchtigung der Aussicht;
- Streitigkeiten über den Grenzverlauf;
- im Bezug auf Bäume und Hecken, die Höhe und/oder den Grenzabstand betreffend
- bei Immissionen durch Rauch, Gas, Geruch, oder Lärm
Bei einer Teilklage gilt der Gesamt-Streitwert. Übersteigt der Streitwert CHF 100‘000.-, leistet die Fortuna im Verhältnis der CHF 100‘000.- zum Gesamt-Streitwert.
Rechtsfragen, im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung der versicherten Immobilie oder einem Bauhandwerkerpfandrecht alle Ansprüche (wie z. B. Forderungen, Schadenersatzansprüchen und/oder Genugtuung
Verfahren (wie z. B. zivil-, straf- und/oder verwaltungsrechtliche Verfahren), die im Bezug zu den aufgeführten Ausschlüssen stehen.