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Was sind die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung? Resolved

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Haftpflichtschäden werden unterteilt in die Kategorien Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Von einem Personenschaden spricht man beispielsweise, wenn sich eine andere Person wegen der Unachtsamkeit des Schadenverursachers verletzt. Ein mögliches Szenario wäre, dass der Verursacher mit dem Fahrrad auf einer vielbefahrenen Straße unterwegs ist, beim Abbiegen die grüne Fussgängerampel übersieht und daher einen Fussgänger streift, welcher sich wiederum verletzt.
Ein Sachschaden liegt vor, wenn Gegenstände Dritter beschädigt oder zerstört werden. Beispiele hierfür sind, dass der teure Laptop einer anderen Person fallen gelassen wird oder versehentlich eine Tasse Kaffee über die Tastatur gekippt wird.
Ein Vermögensschaden ist etwa dann gegeben, wenn ein Dritter einen finanziellen Nachteil  erleidet ─ entweder im Zusammenhang mit einem Sach- oder Personenschaden oder unabhängig davon.  Ein sogenannter reiner Vermögensschaden liegt zum Beispiel in folgender Situation vor: Der Schadensverursacher zieht gerade um und stellt mehrere große, schwere Möbelstücke verbotenerweise unmittelbar vor einer Garageneinfahrt ab. Da die Ausfahrt über mehrere Stunden blockiert ist, kann der Geschädigte sein Auto nicht aus der Garage fahren und verpasst deswegen einen wichtigen Termin, bei dem es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem lukrativen Vertragsabschluss gekommen wäre. Das entgangene Einkommen kann der Geschädigte gegenüber dem Versicherten und dessen Haftpflichtversicherung als Schaden geltend machen.

Weitere im Leistungsumfang enthaltene Schadensarten

Welche Schadensauslöser im Einzelnen vom Versicherungsumfang abgedeckt sind, hängt vom gewählten Tarif und den jeweiligen Vertragskonditionen ab. Es gibt jedoch gewisse Standardleistungen, die bei Haftpflichtpolicen üblicherweise enthalten sind.
Dazu gehören beispielsweise sogenannte Allmähliche Schäden. Diesen Schäden liegen Ereignisse zugrunde, die nicht unmittelbar, sondern erst nach einiger Zeit negative Folgen haben. Bedingt werden können Allmähliche Schäden unter anderem durch Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen.
Zahlreiche Privathaftpflicht-Policen kommen ferner standardmässig für Schäden Dritter auf, die im Rahmen von sogenannten Gefälligkeitsdiensten beziehungsweise unbezahlter Hilfeleistung entstehen.  Ein Gefälligkeitsdienst ist zum Beispiel die unentgeltliche Mithilfe beim Umzug von Bekannten oder Freunden.   Viele Tarife der Privathaftpflicht sehen zudem die Kostenübernahme für Schäden vor, die durch Öltanks auf dem Grundstück oder im Haus bedingt sind. Bezüglich des Fassungsvermögens mitversicherter Öltanks ist in der Regel eine maximale Literanzahl vorgegeben.

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ist in der Regel weltweit gültig. Innerhalb Europas besteht der Schutz ─ je nach gewähltem Tarif ─ zeitlich begrenzt oder unbegrenzt. Ausserhalb Europas ist der Versicherungsschutz üblicherweise auf eine im Vertrag festgesetzte Zeitspanne begrenzt.
Neben den Leistungen, die bei vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung bereits automatisch inbegriffen sind, gibt es verschiedene Zusatzleistungen. Diese können ─ je nach dem individuellen Versicherungsbedarf ─ optional und meist gegen einen geringen Aufpreis in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Forderungsausfalldeckung, Schlüsselschäden sowie die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder. 

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