Krankentaggeldversicherung
Warum brauche ich eine Krankentaggeldversicherung?
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten können, muss der Arbeitgeber Ihnen den Lohn von Gesetzeswegen nur über eine kurze Dauer weiterzahlen. Selbstverständlich gibt es auch Firmen, welche für Sie ein solches Taggeld abgeschlossen haben (Kollektives Krankentaggeld), aber leider nicht alle.
Um die Dauer von bis zu 24 Monate ohne Gehalt und IV zu überbrücken, gibt es das Krankentaggeld
Taggeldversicherung benötigen Sie hauptsächlich im Falle einer Krankheit. Bei Erwerbsunfähigkeit durch Unfall und der damit verbundene Lohnausfall ist durch die obligatorische Unfallversicherung grösstenteils abgedeckt.
Was ist ein Krankentaggeld?
Eine Taggeldversicherung wird im Falle von längerer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit benötigt. Wenn die Person noch immer nicht arbeitsfähig und keine Aussicht auf Heilung besteht, dann tritt die staatliche Invalidenversicherung (IV) spätestens nach 12-24 Monaten in Kraft. Die Taggeldversicherung dient dazu, die Zeit zwischen Start der Erwerbsunfähigkeit und der Invalidenrente finanziell zu überbrücken und bezahlt 80% des bisherigen Gehalts bzw. eine fixe Summe.
Was passiert nach einer Kündigung mit Taggeldversicherung?
Wer die Stelle verliert oder kündigt, kann von der Kollektiv- in die Einzelversicherung übertreten. Dies führt zu einer Prämienerhöhung, hat aber den Vorteil, dass die Versicherung ohne neue Vorbehalte weitergeführt werden muss.
Wer zahlt die Prämien bei Taggeldversicherung?
Sie werden normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Erhält man keinen Lohn, bis die Versicherung zahlt?
Ja. Der Anspruch auf Auszahlung der Taggelder besteht direkt gegenüber der Versicherung. Viele Betriebe schiessen aber die Taggelder vor. Dazu sind sie verpflichtet, falls jemand durch die Verzögerung in eine finanzielle Notlage gerät.
Erhält man als Angestellter die Kinderzulagen weiterhin?
Sicher für den laufenden Monat, in dem Angestellte krank werden und dann noch für drei weitere volle Monate. Danach erhalten kranke Angestellte die Kinderzulagen nur noch, wenn neben dem Krankentaggeld mindestens ein Lohn in der Höhe von Fr. 570.– pro Monat ausgerichtet wird oder die Kinderzulagen bei der Taggeldversicherung speziell versichert sind.
Muss der Betrieb für die Differenz zwischen Krankentaggeld und Lohn aufkommen?
Nein. Die Versicherung ersetzt die Lohnzahlung. Es gibt aber Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern während einer beschränkten Zeit die Differenz zum Lohn bezahlen.
Welche Leistungen erbringen betriebliche Versicherungen?
Die meisten Policen zahlen Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des Lohnes – für maximal 730 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 900 Tagen.
Was gilt, wenn jemand privat ein Taggeld versichert hat und dann eine Stelle antritt, wo er über den Betrieb versichert wird?
Die private Police kann dann gekündigt werden.
Bei Krankheit muss der Betrieb den Lohn einige Zeit weiterbezahlen. Reicht das nicht?
Nein. Die Lohnzahlung bei Krankheit ist nur während einiger Wochen geschuldet – je nach Dauer der Anstellung. Viele Gesamtarbeitsverträge schreiben deshalb den Abschluss einer Taggeldversicherung vor. Viele Betriebe haben für ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen.
Ist eine Taggeldversicherung freiwillig?
Ja. Sie ist aber für all jene ratsam, die bei einer Krankheit einen Lohnausfall erleiden: also Angestellte und Selbständigerwerbende. Das Krankheitsrisiko ist achtmal höher als das Risiko eines Unfalls. Trotzdem ist für Angestellte nur die Unfallversicherung obligatorisch.