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Welche Kosten werden übernommen bei Haftpflicht? Resolved

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Ab Erhalt der Police beziehungsweise der Annahmebestätigung seitens des Versicherers sind Sie versichert, frühestens jedoch ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Wartezeiten existieren bei der privaten Haftpflicht nicht.

Die Versicherung kommt für alle Schäden auf, die Sie und die mit Ihnen versicherten Personen anderen Menschen zufügen. Sie deckt dabei das finanzielle Risiko ab und prüft die Forderungen gegen Sie. Abgedeckte Risiken sind Personenschäden (Verletzung, (bleibende) Gesundheitsschädigung und Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum anderer), Vermögensschäden (etwa Ersatzansprüche bei durch Sie verursachte entgangene Gewinnen) und Mietsachschäden (beispielsweise wenn Sie einen Wasserschaden verursachen und dadurch das Mieteigentum eines anderen beschädigt wird).

Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die direkten Schadenskosten, sondern bezahlt auch eventuelle Gerichtskosten und alle damit einhergehenden Kosten. Bei Bagatellschäden kann es sich für Sie aber lohnen, die paar Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Denn den Versicherer kosten diese Kleinigkeiten durch den entstehenden Verwaltungsaufwand oft viel mehr als die eigentliche Schadenssumme. So kann es leicht passieren, dass er den geschlossenen Vertrag irgendwann nach einem weiteren Schaden seitens der Haftpflichtversicherung gekündigt wird und Sie ohne Haftpflicht-Schutz dastehen. 

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