Jetzt anrufenfinger touching tablet screen 3         E-Mail         Kontaktformular

Wie verhalte ich mich im Schadensfall bei Hausratversicherung? Resolved

0

Im Schadenfall sollten sie umgehend Ihre Versicherung kontaktieren. Geringfügig Schäden werden im Regelfall zügig und ohne detaillierte Prüfung durch den Versicherer reguliert.

Anders sieht es beispielsweise nach einem Einbruch aus. Ist etwas gestohlen worden, müssen Sie die Polizei verständigen. Von den Beamten bekommen Sie eine sogenannte Tagebuchnummer. Die brauchen Sie für die Schadensmeldung. Die Tagebuchnummer führt die Versicherung bei Nachfragen an die Polizei zum richtigen Polizeiprotokoll, indem der Einbruch festgehalten ist. 

Die Schadensmeldung:
Erklären Sie der Versicherung den Schaden ausführlich. Machen Sie Bilder von den Schäden. Wichtig ist eine Wertangabe der gestohlenen oder zerstörten Gegenstände. Auch Kostenvoranschläge für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung des Hausrats müssen Sie vorlegen.

Den Schaden begrenzen:
Sie sind auch verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wurde beispielsweise Ihre Bankkarte entwendet, lassen Sie sie sofort sperren.

Tipp: Die Hausratversicherung ist ein Instrument für den Notfall. Muss die gesamte Einrichtung ersetzt werden, kostet das schnell mehrere zehntausend Euro. Die haben die Wenigsten unter dem Kopfkissen liegen. Da sind sie froh, wenn die Versicherung alles reguliert.

Ist aber etwa die Vase aus dem Discounter zu Bruch gegangen, sollten Sie sich überlegen, diese aus eigener Tasche zu ersetzen. Denn nach einer Regulierung haben auch die Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag mit Ihnen zu kündigen. Melden Sie zu viele kleine Schäden innerhalb kurzer Zeit, droht schnell die Kündigung. Und ein neuer Anbieter findet sich unter Umständen dann auch nicht mehr so leicht. 

#234

page contents