Kann ich mit Krankenkasse Prämien sparen? Resolved
Sparen in der Grundversicherung?
In der Grundversicherung haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Prämien zu sparen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie dies funktioniert. Vorlagen zur Unterstützung des Briefverkehrs mit Ihrer Krankenversicherung sind dieser Dokumentation angeheftet.
Die Versicherten haben sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung besteht einerseits aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und andererseits aus 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren 300 Franken pro Jahr (Kinder 0 Franken). Die Versicherten können eine höhere Franchise wählen und zahlen dafür tiefere Prämien. Die Kassen können folgende Franchisenstufen anbieten: Erwachsene (ab 18 Jahren): 500, 1000, 1500, 2000, 2500 Franken Kinder: 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken Achtung: Sie zahlen weniger Prämien, aber Sie müssen bis zur gewählten Franchisenhöhe selbst für bezogene Leistungen aufkommen. Wenn Sie eine höhere Franchise wählen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie über den betreffenden Geldbetrag verfügen können. Lassen Sie sich auch nicht dazu verleiten, den Arzt/die Ärztin nicht oder zu spät aufzusuchen, nur um Prämien bzw. Kosten zu sparen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der die Franchise übersteigenden Kosten, ausgenommen für die Originalpräparate, die durch Generika austauschbar sind (20 %). Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder Ihre Apotheke gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft. Grundsätzlich beläuft sich der Selbstbehalt maximal auf 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken). Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so beträgt die Kostenbeteiligung höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person. Bei wählbaren Franchisen darf die Beteiligung das Zweifache des Höchstbetrages je Kind (wählbare Franchise und Selbstbehalt) nicht übersteigen. Der Spitalbeitrag beträgt 15 Franken pro Spitaltag. Keinen Beitrag zu entrichten haben Kinder bis 18 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind, und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft.
- Mit HMO
- Mit dem Hausarztmodell:
- Mit vorgängiger telefonischer Beratung:
Prämiensparen dank Ausschluss der Unfalldeckung Wenn Sie acht oder mehr Stunden pro Woche erwerbstätig sind und durch Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, sollten Sie die Unfalldeckung in Ihrer Krankenversicherung ausschliessen. Dazu müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers zustellen, dass Sie gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Sie zahlen dann ab dem auf Ihren Brief folgenden Monat weniger Krankenversicherungsprämien.
Eine kleine Einsparung erzielen Sie, wenn Sie die Jahresprämie in einer oder zwei Raten zahlen. Viele Krankenkassen bieten diese Möglichkeit an und gewähren dafür ein Skonto (max. 2 % bei Einmalzahlung bzw. 1 % bei Semesterzahlung).