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Kann man sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien? Resolved

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Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen sich versichern lassen. Eine Ausnahme bilden Personen und ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Portugal oder Spanien (nur Rentner) wohnen und in der Schweiz arbeiten oder von der Schweiz eine Rente beziehen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, sich auf Gesuch von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Zu diesem Zweck müssen diese Personen nachweisen, dass sie für Krankheitsfälle im Wohnstaat während eines Aufenthalts in anderen EU-Ländern oder in der Schweiz versichert sind (Art. 2 Abs. 6 KVV). 

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