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Welche Fristen sind bei der Befreiung von der Versicherungspflicht einzuhalten? Resolved

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Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der Schweiz zu stellen, d.h. 3 Monate nach der Erteilung der Grenzgängerbewilligung oder nach erstmaligem Bezug einer Schweizer Rente. 

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