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Wer ist in der Schweiz versicherungspflichtig? Resolved

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Unabhängig ihrer Staatszugehörigkeit unterstehen Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Innert drei Monaten nach Anmeldedatum in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung) oder nach der Geburt muss der Versicherte bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet sein. Der Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung in der Schweiz oder ab Geburt, falls diese Frist eingehalten wird. Wird sie nicht eingehalten, kann ein Prämienzuschlag verlangt werden, Versicherungsleistungen müssen erst ab Meldedatum entrichtet werden.

Zudem müssen sich folgende Personen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen versichern lassen:

-Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger der EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in der EU 

-In der EU wohnhafte Bezüger von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige Familienangehörige).

Die Versicherten müssen mindestens die obligatorische Grundversicherung gemäss KVG abschliessen. 

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