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Worum geht es bei der Kostenbeteiligung? Resolved

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Die Versicherten müssen sich an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) beteiligen (KVG Art. 64). Die Kostenbeteiligung besteht aus:

-Franchise Fester Jahresbeitrag. Die gesetzliche Minimalfranchise beträgt 300 Franken für Erwachsene, für Kinder besteht keine Franchise. 

-Selbstbehalt 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen, müssen selber bezahlt werden. Der jährliche Höchstbetrag ist 700 Franken für Erwachsene, 350 Franken für Kinder. 

-Spitalbeitrag 15 Franken pro Tag. 

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