Worum geht es bei der Kostenbeteiligung? Resolved
Die Versicherten müssen sich an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) beteiligen (KVG Art. 64). Die Kostenbeteiligung besteht aus:
-Franchise Fester Jahresbeitrag. Die gesetzliche Minimalfranchise beträgt 300 Franken für Erwachsene, für Kinder besteht keine Franchise.
-Selbstbehalt 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen, müssen selber bezahlt werden. Der jährliche Höchstbetrag ist 700 Franken für Erwachsene, 350 Franken für Kinder.
-Spitalbeitrag 15 Franken pro Tag.
#183