Erhält man als Angestellter die Kinderzulagen weiterhin? Resolved
Sicher für den laufenden Monat, in dem Angestellte krank werden und dann noch für drei weitere volle Monate. Danach erhalten kranke Angestellte die Kinderzulagen nur noch, wenn neben dem Krankentaggeld mindestens ein Lohn in der Höhe von Fr. 570.– pro Monat ausgerichtet wird oder die Kinderzulagen bei der Taggeldversicherung speziell versichert sind.
#263