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Erhält man als Ange­stellter die Kin­der­zulagen weiterhin? Resolved

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Sicher für den laufenden Monat, in dem Angestellte krank werden und dann noch für drei weitere volle Monate. Danach erhalten kranke Angestellte die Kinderzulagen nur noch, wenn neben dem Krankentaggeld mindestens ein Lohn in der Höhe von Fr. 570.– pro ­Monat ausgerichtet wird oder die Kinderzulagen bei der Taggeldversicherung speziell versichert sind.

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