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Bezug: Wann kann ich ein Säule 3a-Konto auflösen? Resolved

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Ein 3a-Konto kann als Ganzes erst beim Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung , bei einer Frühpensionierung aber auch schon fünf Jahre davor aufgelöst werden (Frauen Alter 59, Männer Alter 60). Die Ausnahmen sind: Bezüge für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder das definitive Auswandern aus der Schweiz. Will ein Sparender den Bezug verzögern, kann sie, falls sie weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt, bis maximal Alter 70 in die Säule 3a einzahlen. Dann muss das Konto aufgelöst werden.

 

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