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Freie Vorsorge – Erben flexibel wählbar Resolved

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Bei einer Investition in eine Lebensversicherung (Säule 3b) können die Begünstigten im Todesfall flexibel gewählt werden, die freie Vorsorge lässt eine freie Begünstigung der Erben zu. Dabei sollten Sie aber formal richtig vorgehen und zu Lebzeiten eine Begünstigungserklärung gegenüber der Vorsorgeeinrichtung (Bank oder Versicherung) abgeben. Zudem sollte die begünstigte Person ins Testament aufgenommen werden. Falls die Beziehung zum Begünstigten scheitern sollte, können Sie die Erbberechtigung jederzeit ändern. Sie müssen dies nur im Testament festhalten und die Vorsorgeeinrichtung informieren.

 

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