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In welchen Fällen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll? Resolved

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Die Risikolebensversicherung ist eine Vorsorgemassnahme für den Todesfall. Stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die eingetragenen berechtigten Bezugspersonen ausgezahlt. Todesursachen können beispielsweise eine Krankheit oder ein Unfall sein.

Laufzeiten ausreichend lang wählen
Die Laufzeit der Police hängt vor allem von der individuellen Versorgungssituation ab. Wollen Sie Ihre Angehörigen finanziell absichern, sollte die Vertragsdauer möglichst lange gehen. So stellen Sie sicher, dass beispielsweise Ihre Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung und dem ersten eigenen Einkommen versorgt sind.
Bei Geschäftspartnern kommt es beispielsweise darauf an, wie lange eventuelle gemeinsam aufgenommene Kredite laufen. Da beim Tod der versicherten Person auf seinen Geschäftspartner durch den Kredit hohe finanzielle Belastungen zukommen können, ist die Risikolebensversicherung in Form einer Restschuldversicherung eine gute Absicherungsmassnahme.

Insgesamt vier Parteien sind in einer Risikolebensversicherung zu berücksichtigen:

-Der Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner für den Versicherer. Vertraglich trägt er alle Pflichten und Rechte. Das betrifft vor allem die Bezahlung der vereinbarten Prämie.

-Die versicherte Person: Das Leben der versicherten Person ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Sie muss nicht zwingend der Versicherungsnehmer sein.

-Die bezugsberechtigte Person: Bezugsberechtigte Personen sind im Versicherungsvertrag definiert. Im Todesfall der versicherten Person erhalten sie die festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt. Ist die versicherte Person gelichzeitig der Versicherungsnehmer, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zum Nachlass gezählt. Das bedeutet, sie wird nach der Erbquote anteilig an die Erben verteilt.

Tipp: Um von vorne herein Zweifel an den bezugsberechtigten Personen zu vermeiden, ist die eindeutige Benennung der Bezugspersonen im Vertrag wichtig. Verwenden Sie lieber keine Spitznamen.

-Der Versicherer: Das Versicherungsunternehmen ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Es zahlt im versicherten Todesfall die Versicherungssumme aus.

Unterschiede zur Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist wie die Risikolebensversicherung eine Risikoversicherung.

Sie dient auch der Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Allerdings ist die Sterbegeldversicherung (häufig auch Todesfallversicherung genannt) in der Regel auf kleine Versicherungssummen ausgelegt.
Der Grund: Hauptsächlich sollen mit ihr die Bestattungskosten des Verstorbenen bezahlt werden. Daher liegen die Versicherungssummen meist zwischen 10.000 und 20.000 Franken.

 

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