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Risikolebensversicherung Gebunden oder frei? Resolved

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Eine Risikolebensversicherung kann sowohl in der Säule 3a als auch in der Säule 3b abgeschlossen werden. Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) stehen familiäre Interessen im Vordergrund: Der Zeitpunkt der Leistungsauszahlung sowie die Wahl der Begünstigten sind gesetzlich geregelt. Dafür geniesst die gebundene Vorsorge gegenüber der freien Vorsorge steuerliche Vorteile.

Das Kapital der freien Vorsorge (Säule 3b) steht im Notfall schnell zur Verfügung. Einzahlungen in die freie Vorsorge können aber nicht voll von den Steuern abgesetzt werden. Ein Abzug ist nur im Rahmen des Versicherungsabzugs möglich, dieser wird jedoch in den meisten Fällen bereits durch die Krankenkassen-Prämien ausgeschöpft.

 

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