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Sparen bei den Steuern bei 3a? Resolved

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Bei der Unterscheidung zwischen einer gebundenen und einer freien Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Während die freie Vorsorge kaum Abzüge auf das steuerbare Einkommen zulässt, können die Prämien für eine gebundene Vorsorge bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abgezogen werden. Im Jahre 2011 liegt der abzugsfähige Höchstbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) bei CHF 6'682 und bei CHF 33'408 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG.

 

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