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Vorbezug 3b? Resolved

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Die Auflösung von Säule-3b-Produkten ist – nicht wie bei der Säule 3a – an keine gesetzlichen Regelungen gebunden. So kann die freie Vorsorge grundsätzlich jederzeit aufgelöst und das investierte Kapital kann jederzeit ausbezahlt werden. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass dabei jeweils die vertragliche Situation mit der Bank oder der Versicherung im Einzelnen überprüft werden muss. Unter Umständen entstehen bei einer Vertragsauflösung Gebühren.

 

 

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