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Vorbezug und Auszahlung bei Erreichen des Rentenalters bei 3a? Resolved

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Wer in die Säule 3a einbezahlt, kann über dieses Kapital nicht mehr frei verfügen – deshalb auch die Bezeichnung «gebundene Vorsorge». Normalerweise erfolgt die Auszahlung des Geldes maximal 5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters. Dies gilt auch, wenn man vorher arbeitslos werden sollte. Das heisst also konkret: Männer dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr Gelder aus der Vorsorge der 3. Säule beziehen, bei den Frauen liegt die Alterslimite bei 59 Jahren (Stand 2010).  Spätestens beim Erreichen des AHV-Rentenalters muss das Kapital aber bezogen werden. Es ist nicht erlaubt, 3a-Konten über das AHV-Alter weiterbestehen zu lassen. Ein Vorbezug des Kapitals ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich: Beim Kauf eines selbst bewohnten Wohneigentums, für wertvermehrende Investitionen oder zur Rückzahlung von Hypotheken. Auch beim Schritt in die Selbständigkeit ist ein Vorbezug der Säule-3a-Gelder möglich. Der Vorbezug wird auch gewährleistet, wenn der selbständigerwerbende Sparer die Berufsgattung wechselt. Auch im Falle einer Auswanderung sowie im Falle des Todes des Kontobesitzers wird eine vorzeitige Auszahlung der Gelder gewährleistet.

 

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