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Wann zahlt die Risikolebensversicherung? Resolved

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Ist die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit verstorben, leistet die Versicherung mit der vereinbarten Versicherungssumme und zahlt sie an die Bezugsberechtigten aus. Für diesen Vorgang muss die Versicherung natürlich Kenntnis vom Tod haben. Auch muss der Tod schriftlich bestätigt werden, beispielsweise durch den Totenschein. Auch wenn der Tod gewaltsam – beispielsweise bei einem Mord – geschieht, zahlt die RLV. Allerdings warten die Gesellschaften in aller Regel den Abschluss der Ermittlungen ab. Normalerweise erfolgt die Auszahlung binnen weniger Wochen.

Tritt der Versicherungsfall ein, erfährt die Versicherung nicht automatisch davon. Ist der Versicherungsnehmer – was häufig der Fall ist - gleichzeitig auch die versicherte Person, kann er seinen Tod natürlich nicht selbst melden und die Auszahlung der Police in die Wege leiten. Wissen die Angehörigen von der RLV, können sie die Versicherungsgesellschaft informieren und mit den notwendigen Informationen und schriftlichen Nachweisen versorgen. Die Information der bezugsberechtigten Personen übernimmt die Versicherung.

Die Versicherungssumme wird mit dem Tod des Versicherten fällig. Die Gesellschaft prüft aber zuerst, ob die Ansprüche rechtens sind oder ob ein Versicherungsausschluss vorliegt.

Wenn die Angehörigen von der Existenz der Versicherung nichts wissen, wird dies im Normalfall bei der Nachlassverwaltung offenbart – und die Versicherung kann spätestens dann benachrichtigt werden. Verweigert die Versicherung eine Auszahlung, müssen die bezugsberechtigten Personen dem Bescheid widersprechen und ihre Ansprüche nachweisen.

 

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