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Was ist Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Resolved

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert die Grundbedürfnisse der Pensionierten. Die AHV bezahlt aber nicht nur Altersrenten an Pensionierte, sondern auch Witwen- sowie Waisenrenten an Hinterbliebene. Die Höhe der AHV hängt einerseits von der Anzahl Jahre ab, während denen der Versicherte Beiträge eingezahlt hat. Andererseits ist die Höhe der ausbezahlten AHV-Rente von der Höhe des bisherigen Einkommens abhängig. Die Maximalrente im Jahre 2011 beträgt für Alleinstehende CHF 2'320, die Minimalrente beläuft sich auf CHF 1'160. Der Höchstbetrag der beiden Renten eines Ehepaares beträgt CHF 3'480 (Stand 2011). Die AHV als Volksversicherung ist für alle obligatorisch. Jeder in der Schweiz Wohnhafte oder Erwerbstätige ist ab Geburt in der 1. Säule versichert und dazu verpflichtet – unabhängig davon, ob er angestellt oder selbständig ist – AHV-Beiträge zu bezahlen. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres. Auch Personen, welche nicht erwerbstätig sind, zahlen jährlich einen Beitrag von CHF 475 an die AHV.

 

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