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Was ist vor dem Vertragsabschluss zu beachten bei Lebensversicherung? Resolved

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Im Grunde ist der Zweck einer Risikolebensversicherung einfach: Beim Tod der versicherten Person zahlt die Versicherung eine festgelegte Summe an die Berechtigten aus. Dennoch gibt es zahlreiche Versicherungsvarianten. Sie unterscheiden sich vor allem im unterschiedlichen Verlauf der Versicherungssumme und im eingeschlossenen Personenkreis.
Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie sich gut überlegen, für welchen konkreten Fall Sie die Risikolebensversicherung abschliessen möchten. Es gibt Risikolebensversicherungen

  • mit konstanter Versicherungssumme: Sie wird am häufigsten abgeschlossen. Bei dieser Variante wird die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss festgelegt. Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit, zahlt der Versicherer die Summe aus.
  • mit linear fallender Versicherungssumme: So eine Police ist beispielsweise zu einer Darlehensabsicherung sinnvoll. Mit fortschreitender Darlehenstilgung sinkt auch die Versicherungssumme. Damit ist gewährleistet, dass beim Tod des Versicherten mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung die Raten des Darlehens weiter bezahlt werden können. Wichtig: Diese Variante bietet sich an, wenn eine konstante Darlehenstilgung vorliegt.
  • mit annuitätisch fallender Versicherungssumme: Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung mit linear fallender Versicherungssumme nimmt hier die Versicherungssumme zuerst in kleinen und im Verlauf der Zeit mit immer größeren Schritten ab.
  • mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen: Diese Versicherungsform ist recht neu. Sie bietet sich beispielsweise für junge Familien an. Diese haben oft noch kein großes Vermögen auf der hohen Kante. Sie schließen oft Risikolebensversicherungen mit zu kurzen Laufzeiten ab, um die Beiträge gering zu halten.
    Das Problem: Wegen einer zu geringen Laufzeit muss eventuell im Anschluss eine neue Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Das kann teuer werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich und die Beiträge können aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters empfindlich höher ausfallen.
    Bei den einjährig kalkulierten Versicherungen werden die Beiträge jährlich neu berechnet, da das Todesrisiko mit dem Alter steigt. Damit ist der Beitrag am Anfang niedrig, weil ein niedriges Eintrittsalter und die kurze Laufzeit von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Mit längerer Laufzeit steigt der Beitrag und passt sich dem steigenden Risiko an. Wird die Versicherung nicht mehr benötigt, kann der Versicherungsnehmer sie kündigen.

Einige Tarife bieten auch die Option, zunächst die Versicherungssumme linear und später fallend oder frei wahlfrei zu vereinbaren.

Im Normalfall versichern Risikolebensversicherungen nur das Leben einer Person pro Police. Manche Gesellschaften bieten auch Policen über sogenannte „verbundene Leben“ an. Beispielsweise bis zu neun Geschäftspartner oder beide Ehepartner können in so einer Police abgesichert werden. Stirbt eine der versicherten Personen, endet die Vertragsdauer und die vereinbarte Summe wird ausgezahlt.  Da nur einmalig ausbezahlt wird, sind die Beiträge meist geringer als bei der klassischen Risikolebensversicherung.  

Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten

Ein wichtiger Parameter für Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung ist der Gesundheitszustand des Antragstellers. Denn wie der Name schon sagt versichert die Gesellschaft das Risiko eines Todes infolge von Krankheit oder beispielsweise einem Unfall. Vorerkrankungen und andere Risikofaktoren, wie erblich bedingte Belastungen, müssen Sie deshalb absolut wahrheitsgemäß beantworten.

Meist reicht es dafür aus, die Gesundheitsfragen der Gesellschaft zu beantworten. Ärztliche Untersuchungen sind in der Regel erst bei Versicherungssummen ab 200.000 Franken erforderlich.
Die Fragen betreffen etwa den Gesundheitszustand, Ihre Gewohnheiten – etwa ob Sie Raucher sind - und Hobbies. Da dann ein größeres Risiko für die Versicherung besteht, dass Sie während der Versicherungslaufzeit sterben, kann sie Risikoaufschläge verlangen. Die spiegeln sich in höheren Beiträgen wider. Bei unwahren Angaben kann die Versicherung den Vertrag für ungültig erklären und zahlt im Todesfall nicht. An einem Beispiel wollen wir Ihnen das verdeutlichen.

Beispiel: Sie sind Motorradfahrer und geben Ihre Leidenschaft für die zweirädrigen Geschosse der Versicherung nicht an. Wenn Sie bei einem Motorradunfall sterben, zahlt Ihre Versicherung keinen Cent an die begünstigten Personen aus.

Raucher müssen mit höherem Beitrag rechnen

Ähnliches gilt für Raucher. Da Raucher ein höheres Versicherungsrisiko darstellen, fragen die Gesellschaften auch diesen Punkt ab und Sie müssen wahrheitsgemäß antworten. Normalerweise ist der Beitragssatz für Raucher höher als für Nichtraucher.
Auch während der Police-Laufzeit müssen Versicherungsnehmer unter Umständen wichtige Veränderung in ihrem Leben, die die Versicherung betreffen, mitteilen. Wenn sie zum Beispiel bei Vertragsabschluss noch Nichtraucher waren, aber während der Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung dem Glimmstängel verfallen, haben Sie eine Informationspflicht gegenüber Ihrer Versicherung.
Diese stuft Sie dann zum nächsten Monatsersten nach Bekanntgabe in den Rauchertarif ein. In der Regel funktioniert dieser Vorgang nicht umgekehrt. Wenn Sie langfristig dem Tabak entsagen, können Sie nicht in den Nichtraucher-Tarif wechseln.

 

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