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Was leistet die Pensionskasse im Falle von Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit oder Tod? Resolved

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Die Pensionskassen sichern nicht nur einen angenehmen Lebensabend durch Zahlung einer Altersrente, sondern bieten auch finanziellen Beistand bei Invalidität (für die betroffene Person sowie ihre Angehörigen) und Tod (für die Hinterbliebenen). Erfahren Sie hier mehr über die Pensionskassenleistungen für die Ereignisse Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit und Tod und lassen Sie sich unverbindlich beraten. Experten helfen Ihnen auf der Suche nach der für Sie optimalen Vorsorgeeinrichtung.
Ereignis: Pensionierung
Der wichtigste Zweck einer Pensionskasse ist das Auszahlen einer Rente im Pensionsalter. Diese ergänzt die Leistungen der AHV und sorgt dafür, dass die Pensionierten ihren bisherigen Lebensstandard auch im Alter beibehalten können. In der Schweiz erfolgt der Eintritt ins Rentenalter zurzeit für Frauen mit 64 bzw. für Männer mit 65 Jahren. Das Anrecht auf die Altersrente beginnt am ersten Tag desjenigen Monats, welcher auf die Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt.
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Ereignis: Erwerbsunfähigkeit
Die berufliche Vorsorge sichert nicht nur die Altersrente, sondern bietet auch finanziellen Beistand im Invaliditätsfall. Wird eine Person infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erwerbsunfähig, so kommt die Invalidenrente zum Tragen. Diese sichert die Existenz des Betroffenen sowie seiner Angehörigen.
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Ereignis: Todesfall
Im Todesfall leistet die Pensionskasse Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen – in Form von Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Witwer- oder Witwenrenten erhalten diejenigen Ehepartner, welche beim Tode ihres Ehepartners für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder aufkommen müssen oder die das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens
fünf Jahre verheiratet waren.

 

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